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Die Sammelvorlage zum 1. Nachtragshaushalt 2021 wurde der Vorlage VO/2021/788 beigefügt. Die Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen zum 1. Nachtrag sind zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Die daraus resultierenden Veränderungen wurden in den Haushaltsplan eingepflegt.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 4. Mai 2021 wurden die vorgeschlagenen Ansatzveränderungen aus der SAVO beschlossen. Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.
In der Sitzung des Sozialausschusses am 17. Mai 2021 wurde zusätzlich zu den in der SAVO aufgeführten Positionen folgende Ansatzkorrektur vorgenommen:
Seite SAVO | HHST | Bezeichnung | bisher | neu | Verbesserung | Verschlechterung |
- | 5800.94001 | Spielplätze | 0 | 500 |
| 500 |
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| Gesamt VermHH |
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| 500 |
Die Anschaffung von 2 Kommunikationstafeln für die Spielplätze am Wöhrendamm und am Haberkamp wurde in den Nachtrag aufgenommen.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18. Mai 2021 wurden neben den in der SAVO genannten Ansätzen folgende zusätzliche Positionen aufgenommen:
Seite SAVO | HHST | Bezeichnung | bisher | neu | Verbesserung | Verschlechterung |
- | 0600.66100 | Mitgliedsbeiträge
| 0 | 800 |
| 800 |
- | 0600.65500 | Gerichts-, Gutachter-, Sachverständigenkosten |
| 10.000 |
| 10.000 |
2 | 6300.51000 | Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze | 207.000 | 228.000 |
| 21.000 |
- | 6300.51001 | Sofortmaßnahmen Radverkehr | 0 | 6.000 |
| 6.000
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| Gesamt VerwHH |
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| 37.800 |
- | 6300.93520 | Sofortmaßnahmen Radverkehr investiv | 0 | 4.000 |
| 4.000 |
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| Gesamt VermHH |
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| 4.000 |
Konkret liegen diesen Veränderungen folgende Beschlüsse zu Grunde:
- Mitgliedschaft bei RSD.SH,
- Gutachten zu möglichen Umsetzungsschritten für räumlich gesicherte und gleichberechtigte Verkehrsbereiche (Autoverkehr, Radverkehr, Fußgänger) im Wöhrendamm/Papenwisch und Eilbergweg,
- Teilreparatur Up de Worth,
- Sofortmaßnahmen zur Sicherung des Radverkehrs bei Bedarf als lfd. Aufwand bzw. investiv.
Sonstige Veränderungen:
Seite SAVO | HHST | Bezeichnung | bisher | neu | Verbesserung | Verschlechterung |
3 | 9000.28000 | Zuführung vom Vermögenshaushalt | 2.266.300 | 2.304.100 | 37.800 |
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| Gesamt VerwHH |
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| 37.800 |
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6 | 9100.31000 | Entnahme aus der allg. Rücklage | 2.813.000 | 2.855.300 | 42.300 |
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6 | 9100.90000 | Zuführung zum Verwaltungshaushalt | 2.266.300 | 2.304.100 |
| 37.800 |
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| Gesamt VermHH |
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| 4.500 |
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Wesentliches Ergebnis ist nach wie vor, dass das bisher im Ursprungshaushalt ausgewiesene Defizit von 2.588.800 € nunmehr über den 1. Nachtrag 2021 mittels einer erhöhten Zuführung vom Vermögenshaushalt ausgeglichen werden kann. Diese erhöhte Zuführung ist aufgrund des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020 möglich.
So ergibt sich für den 1. Nachtrag 2021 folgender Stand:
Veränderung | MehrE | MinderE | Saldo positiv | MinderA | MehrA | Saldo positiv | Saldo gesamt |
VerwHH | 2.491.5700 | 800 | 2.490.700 | 183.400 | 85.300 | 98.100 | 2.588.800 |
Veränderung | MehrE | MinderE | Saldo positiv | MinderA | MehrA | Saldo negativ | Saldo gesamt |
VermHH | 2.405.600 | 0 | 2.405.600 | 0 | 2.405.600 | -2.405.600 | 0 |
Die Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt resultieren aus einer erhöhten Entnahme aus der Rücklage (+ 2.405.600 €), die aufgrund des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020 erfolgen kann. Davon werden nach den Beratungen 103.100 € (bisher 98.600 €) zur Deckung der im Nachtrag veränderten Ansätze im Vermögenshaushalt benötigt. Der restliche Betrag in Höhe von 2.302.500 € (+37.800 € nach den Beratungen) wird dem Verwaltungshaushalt zusätzlich zum alten Ansatz (1.600 €) zugeführt und deckt dort die Mehrausgaben aus den Beratungen.
Das neue Volumen für den Verwaltungshaushalt beträgt 21.888.000 €. Das Volumen des Vermögenshaushaltes steigt auf 3.316.500 € an. Das Gesamtvolumen beläuft sich nunmehr auf 25.204.500 €.
Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund der vorliegenden Entwürfe zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 und zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2021:
1.
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 werden
erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
gegenüber bisher | nunmehr fest- gesetzt auf |
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 2.491.500 € 800 € 19.397.300 € 21.888.000 €
die Ausgaben 85.300 € 183.400 € 21.986.100 € 21.888.000 €
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 2.405.600 € 0 € 910.900 € 3.316.500 €
die Ausgaben 2.405.600 € 0 € 910.900 € 3.316.500 €
2.
Die übrigen Festsetzungen bleiben unverändert. |
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