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Vorlage - VO/2021/771  

Betreff: Elternbeitrag und Beitrag für die Mittagsverpflegung Februar 2021 (Anlage: Antrag der FDP vom 1. März 2021)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Beteiligt:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten
Bearbeiter/-in: Henningsen, Anja   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
22.03.2021 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
30.03.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
FDP Antrag Sozialausschuss 220321  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In einem Brief an die Eltern unserer gemeindlichen KiTas am 25. Januar 2021 teilte ich mit, dass anlässlich des Beschlusses der Landesregierung Schleswig-Holstein der Elternbeitrag für die Betreuung der Kinder im Januar 2021 zurück erstattet wird.
Ergänzend hat die Gemeindevertretung Großhansdorf am 8. Februar 2021 beschlossen, dass von den Beiträgen für die Mittagsverpflegung im Januar 2021 bei in Anspruch genommenen Mahlzeiten nur der Caterer-Kostenanteil in Rechnung gestellt wird. Der Fixkosten-Anteil wird den Eltern erstattet. Erfolgte im Januar 2021 keine Betreuung einschließlich Mittagsverpflegung wird der Beitrag für die Mittagsverpflegung in Höhe von
€ 70,00 pro Kind komplett erstattet.

 

Wegen der Elternbeiträge im Februar 2021 hat das Ministerium für Soziales mit den kommunalen Landesverbänden in einem „Letter of Intent“ kürzlich vereinbart, dass die Eltern für die Dauer des gesamten Betretungsverbotes in Kindertageseinrichtungen, sprich bis zum 21. Februar 2021 von den Elternbeiträgen entlastet werden sollen. Die Eltern wurden Anfang März darüber informiert, dass über die Erstattung der Beiträge für die Mittagsverpflegung im Sozialausschuss im März entschieden wird.
 

Analog der Beschlussfassung vom 08.02.2021 in der Gemeindevertretung sollte aus Sicht der Verwaltung auch für Februar entschieden werden. Eine Spitzabrechnung wegen der letzten Woche im Februar sollte nicht erfolgen. Die Erstattung der Beiträge für die Mittagsverpflegung im Januar wird ca. € 7.650 betragen. Im Februar würde die Erstattung ca. 5.750,00 betragen, vorausgesetzt die Abrechnung erfolgt gleich, so wie im Januar.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt:

Die Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder werden den Eltern für den Zeitraum bis zum Ende des Betretungsverbotes in den KiTas am 21. Februar 2021 erstattet. Von den Beiträgen für die Mittagsverpflegung wird für diesen Zeitraum bei in Anspruch genommenen Mahlzeiten nur der Caterer-Kostenanteil in Rechnung gestellt. Der Fixkosten-Anteil wird den Eltern erstattet. Erfolgte im Februar 2021 keine Betreuung einschließlich Mittagsverpflegung wird der Beitrag für die Mittagsverpflegung in Höhe von € 70,00 pro Kind komplett erstattet.
Dieses Procedere entspricht dem Beschluss der Gemeindevertretung für die Erstattungen der Beiträge für die Mittagsverpflegung im Januar 2021.

 

Stammbaum:
VO/2021/771   Elternbeitrag und Beitrag für die Mittagsverpflegung Februar 2021 (Anlage: Antrag der FDP vom 1. März 2021)   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage
VO/2021/771-02   Elternbeitrag und Beitrag für die Mittagsverpflegung Februar 2021   Haupt- und Ordnungsamt   Tischvorlage