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Vorlage - VO/2020/688-01  

Betreff: B-Plan 8.7; Ergänzung des Städtebaulichen Vertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
07.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Änderung des Städtebaulichen Vertrages B 8.7  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Mit Verwaltungsvorlage VO2020/688 wurde der Hauptausschuss über das Ansinnen der

„BGB Grundstücksgesellschaft Herten BV 7613, Großhansdorf, Eilbergweg 10“ und der  Deutschen Post AG Nord informiert,  eine Packstation auf dem Grundstück am Eilbergweg 10 zu errichten.

Das Thema automatisierter Zustelllösungen ist mindestens seit der Corona-Situation aktueller denn je.

 

In § 5 Abs.1 des Städtebaulichen Vertrages vom Juli 2017 sind sog. Bindungen des Vertragspartners der Gemeinde hinsichtlich der zulässigen Nutzungen definiert, in § 5 Abs. 5 wird die Nutzung der Außenflächen vorgegeben.

Diese Bindungen stehen der Errichtung der Station, die weder unter die Definition „Discounter“ fällt, noch innerhalb der überbaubaren Flächen errichtet werden soll,  aber aktuell entgegen.


Der Hauptausschuss hat der Gemeindevertretung in der Sitzung am 16.11.2020 die Ergänzung des Städtebaulichen Vertrags empfohlen, der Vorhabenträger hat dem Vertragsinhalt bereits vorab zugestimmt.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlagen:

Ergänzung des städtebaulichen Vertrags B-Plan 8.7

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Städtebauliche Vertrag vom Juli 2017 mit der „BGB Grundstücksgesellschaft Herten BV 7613, Großhansdorf, Eilbergweg 10“ für die 7. Änderung des  B-Plans Nr. 8 wird in § 5 dahingehend geändert, dass automatisierte Zustelllösungen errichtet werden können.

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag auszufertigen.