|
|
Im Dezember des Haushaltsjahres 2019 wurde der im Rahmen der Jahresrechnung ermittelte, zum Ausgleich des Haushaltsjahres 2018 erforderliche Kredit in Höhe von 1.286.876,56 € bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgenommen. Die Verwaltung ging aufgrund des späten Aufnahmezeitpunktes und der Vereinbarung eines tilgungsfreien Jahres davon aus, dass im Haushaltsjahr 2020 keine Tilgungszahlungen anfallen.
Der nach den Haushaltsberatungen vorgelegte Zins- und Tilgungsplan der KfW sieht jedoch eine Tilgungsrate in Höhe von 16.933,00 € für Ende November 2020 vor. Die Tilgungszahlung ist aufgrund des Kreditvertrages unabweisbar.
Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei der Landeszuweisung Impuls 2030. Die Mehreinnahmen in 2020 resultieren aus einer bereits in 2018 fertiggestellten und vom Schulverband vorfinanzierten Dachsanierung.
Die Schulverbandsversammlung stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 16.883,00 € bei der Haushaltsstelle 9100.97080 (Tilgung an Bund) zu. Die Unabweisbarkeit wird festgestellt. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 2300.36100 (Landeszuweisung Impuls 2030).