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Vorlage - VO/2020/703  

Betreff: Bauliche Erweiterung der Grundschule Wöhrendamm
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2020/671
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen Bearbeiter/-in: Gruß, Sven
Beratungsfolge:
Schulverbandsversammlung Großhansdorf Entscheidung
18.11.2020 
Sitzung der Schulverbandsversammlung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Kostenberechnung vom 09.11.2020 - VORABZUG  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und Finanzausschusses am 29.10.2020 teilte der Architekt Herr Rosenberg vom Architektenbüro KKP Architekten im Rahmen seiner Präsentation des aktuellen Standes der Entwurfsplanung mit, dass aufgrund eines ggf. im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vom Gesundheitsamt des Kreises Stormarn geforderten Kombidämpfers eine aufwendigere Lüftungsanlage als bisher geplant für die Mensaküche erforderlich ist.

 

Küchen, deren Ausstattung eine elektrische Anschlussleistung von über 25 kW haben, unterliegen der VDI 2052. Diese gibt diverse lüftungstechnische Anforderungen vor, wie z. B. eine deutlich erhöhte Luftmenge, das Einsetzen eines fettresistenten raumlufttechnischen Gerätes oder die Installation von an die Abluftanlage angeschlossenen Ablufthauben. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, wurde im Planungsteam zusammen mit der Verwaltung besprochen, dass die Anschlussleistung der Geräte in der Küche die 25 kW Grenze nicht erreichen soll. Eine Prüfung der vorgegebenen elektrischen Geräte der Küche ergab seinerzeit, dass eine Anschlussleistung von lediglich 18,1 kW benötigt wird. Dementsprechend wurde in der Kostenschätzung der Vorplanung keine Küchenlüftung nach VDI 2052 berücksichtigt.

 

Nach Rücksprache des Architekten mit dem Gesundheitsamt und den Hinweisen eines Fachunternehmens für Küchenbau hat sich angedeutet, dass ein Kombidämpfer ggf. gefordert wird bzw. für den Betrieb sinnvoll sein könnte. Die finale Entscheidung ist aber eine des Betreibers bzw. des dort vorgesehenen Versorgungskonzepts, vielleicht aber auch eine unabwendbare Forderung der Behörde. Eine konkrete, verbindliche Aussage seitens des Gesundheitsamtes war vor Bauantragsstellung nicht zu erhalten.

 

Ein Kombidämpfer ist ein Gerät, das die Funktionen eines Umluftbackofens und die eines Dampfgarers in sich vereint. Damit lassen sich insbesondere sensible Speisen (z. B. Fisch) schonend auf eine bestimmte Kerntemperatur aufwärmen und auf einer konstanten Kerntemperatur warmhalten.

 

Der Kombidämpfer sorgt mit einer elektrischen Anschlussleistung von 11 kW für ein deutliches Überschreiten der 25 kW-Grenze, so dass eine Küchenlüftung nach VDI 2052 zu berücksichtigen ist.

 

Das Architektenbüro KKP Architekten, das Ingenieurbüro für die technische Gebäudeausrüstung Pinck Ingenieure und die Verwaltung empfehlen die Installation einer Küchenlüftung nach VDI 2052, da abgesehen von der Frage, ob ein Kombidämpfer im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vom Gesundheitsamt gefordert wird, das Vorhandensein einer Küchenlüftung nach VDI 2052 dem Schulverband die Möglichkeit bietet, ein solches Gerät jederzeit bei Bedarf, z. B. bei einem Catererwechsel, anzuschaffen.

 

Das Nachrüsten einer Küchenlüftung im Bestand würde einen erheblichen baulichen Eingriff in das Gebäude bedeuten und im Vergleich zu einem Lüftungseinbau während der Errichtung des Gebäudes zu erheblichen Mehrkosten führen.

 

Nach Aussage der Küchenleiterin bei der LungenClinic Großhansdorf, Frau Zoch-Verhoeven, die auch für die Essensversorgung in der Mensa im Schulzentrum zuständig ist, ist die Anschaffung eines Kombidämpfers sinnvoll und sollte bei den Planungen Berücksichtigung finden. Ein ähnliches Gerät zum Aufwärmen und Warmhalten von Speisen gehört zur Küchenausstattung in der Mensa im Schulzentrum.

 

Im Vergleich zur Kostenschätzung mit Stand vom 03.09.2020[1] betragen die Mehrkosten für die Küchenlüftung nach VDI 2052 ca. 74.000 € und für den Einbau eines Kombidämpfers ca. 8.000 €, mithin insgesamt 82.000 €.

 

Zusätzlich zu den vorstehenden Kosten für die Küchenlüftung und den Kombidämpfer ist gemäß aktueller Entwurfsplanung mit folgenden weiteren Mehrkosten zu rechnen:

 

-          Bodenaustausch bis zu einer Tiefe von 50 cm gemäß Bodengutachten (ca. +12.200 €)

 

-          Einbau von Raffstoreanlagen auf der Nordseite des Gebäudes zwecks Raumverdunkelung/Sichtschutz (ca. +4.800 €).

 

Damit betragen die Gesamtbaukosten gemäß aktueller Kostenberechnung 3.672.000 €.

 

Auf die als Anlage beigefügte Kostenberechnung vom 09.11.2020 wird verwiesen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

 

 


[1] Gemäß Beschlussfassung des Bauausschusses und Finanzausschusses in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 03.09.2020.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Schulverbandsversammlung beschließt:

 

Die von Herrn Rosenberg vom Architektenbüro KKP Architekten in der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und Finanzausschusses am 29.10.2020 vorgestellte Entwurfsplanung wird inkl. des Einbaus einer Küchenlüftung nach VDI 2052 für die Mensaküche freigegeben.

 

Es soll bezüglich der Fassadengestaltung des Neubaus die Variante 2 gemäß Anlage 4 der Vorlage VO/2020/ zur Ausführung kommen.

 

Die Gesamtbaukosten gemäß der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Kostenberechnung vom 09.11.2020 mit Gesamtbaukosten i. H. v. 3.672.000 € werden freigegeben.

 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/671   Bauliche Erweiterung der Grundschule Wöhrendamm   Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen   Vorlage
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