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Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Trenner aus der Schulverbandsversammlung als stellvertretender Schulverbandsvertreter (siehe Vorlage VO/2020/697) ist die bisher von ihm im Bauausschuss wahrgenommene Funktion als stellvertretendes Mitglied für Frau Görmer unbesetzt und muss durch Wahl besetzt werden.
Für jedes Ausschussmitglied wählt die Schulverbandsversammlung gemäß § 8 Abs. 2 der Verbandssatzung des Schulverbandes Großhansdorf und § 12 Abs. 7 GkZ i. V. m. § 46 Abs. 4 GO aus ihrer Mitte eine ortsbezogene persönliche Stellvertreterin oder einen ortsbezogenen persönlichen Stellvertreter.
Die Wahl der Ausschussmitglieder und der stellvertretenden Ausschussmitglieder erfolgt gemäß § 5 Abs. 6 GkZ nach § 40 Abs. 1 bis 3 GO, wonach das Mitglied der Schulverbandsversammlung gewählt ist, das die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, das die oder der Vorsitzende der Schulverbandsversammlung zieht. Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.
Der Bürgermeister der Gemeinde Siek und stellvertretende Schulverbandsvorsteher Herr Bitzer schlägt Herrn Garber für die Wahl zum stellvertretenden Bauausschussmitglied von Frau Görmer vor.
Um Beratung und Wahl wird gebeten.
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