Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan 38, Gebiet: östlich der Sieker Landstraße, südlich der Straße Grenzeck für die Flurstücke 3514 und 3516 (Grenzeck 2): Beratung über den Vorentwurf  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2019/488-03 Bebauungsplan 38, Gebiet: östlich der Sieker Landstraße, südlich der Straße Grenzeck für die Flurstücke 3514 und 3516 (Grenzeck 2): Beratung über den Vorentwurf
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2019/488
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es liegen keine Einwohnerfragen vor.

 

Herr Stellmacher vom Planungsbüro Architektur + Stadtplanung stellt mit seinem Vortrag und einer Präsentation die relevanten Daten für den Vorentwurfsbeschluss vor und beantwortet anschließend die Fragen des Ausschusses.

 

Herr Köber beantragt eine Lüftungsunterbrechung. Die Sitzung wird von 19.50 Uhr bis 19.57 Uhr unterbrochen.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, dass Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen auf den Dachflächen als zwingend zu errichten festgesetzt werden und nicht nur als Option verbleibt (textliche Festsetzung 8.1). Ebenfalls wird beantragt, dass der zentral gelegene Walnussbaum in der Anbauverbotszone zum Erhalt festgesetzt wird.

 

Beschluss 1:

Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen auf den Dachflächen werden als zwingend zu errichten festgesetzt (textliche Festsetzung 8.1).

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

4

 

Beschluss 2:

Der zentral gelegene Walnussbaum in der Anbauverbotszone wird zum Erhalt festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

3

 

Herr Pieck beantragt die allgemeine Zulassung von Gartenbaubetrieben. Der Ausschluss der Nutzung in der textlichen Festsetzung 1.1 ist daher zu streichen. 

Beschluss 3:

Gartenbaubetriebe sind im Plangebiet allgemein zulässig.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

0

 


Beschluss 4:

Dem Vorentwurf des Bebauungsplans 38 wird inkl. der Begründung mit folgenden Änderungen zugestimmt:

Der zentral gelegene Walnussbaum wir als geschützt eingetragen.

Der Ausschluss der Gartenbaubetriebe wird gestrichen.

Die Verwaltung wird beauftragt das Planverfahren weiterzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig