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Beschlussprotokoll |
Herr Bendfeldt erkundigt sich nach den aktuellen Schonzeiten bei der Beschneidung von Hecken und Bäumen in Großhansdorf.
Herr Kroll informiert daraufhin, dass Fällung und ein starker Rückschnitt von Gehölzen laut Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht erlaubt ist.