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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Maas führt in das Thema ein.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:
1. Für das Gebiet Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg - wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von Geschosswohnbauten unter Erhalt des zentral gelegenen 2-geschossigen Bestandsgebäudes einer Wohnungsbaugenossenschaft, der denkmalgeschützten Sachgesamtheit Turnhalle, Schulkinderhaus und gartenhistorischer Bereich sowie Einzelbäumen und arrondierender Waldflächen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.
Sollten jedoch die Vorgaben zur Eindämmung der Coronapandemie dies nicht zulassen: öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen in das Internet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 25; davon anwesend: 17; Ja-Stimmen: 17; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig