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Beschlussprotokoll |
Schulverbandsvorsteher Voß erläutert, dass durch eine Neufassung des GkZ die Durchführung von digitalen Sitzungen in Ausnahmefällen möglich ist.
Zur nächsten Schulverbandsversammlung wird hierzu eine Vorlage zur Änderung der Satzung und Geschäftsordnung vorgelegt.
Weiterhin ist das Zusenden der Sitzungsunterlagen an stellvertretende Verbandsvertreter nun verpflichtend. Schulverbandsvorsteher Voß weist darauf hin, dass dies bereits umgesetzt wird.