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Auszug - Beschluss der Haushaltssatzung 2021  

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:29 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2020/724 Beschluss der Haushaltssatzung 2021
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2020/667
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Bruszies, Kornelia
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Kehl, welcher als Vorsitzender des Finanzausschusses die Ergebnisse aus den Haushaltsberatungen vorträgt.

 

Es erfolgt eine allgemeine Aussprache.

 

Herr Pieck stellt den Antrag, die Haushaltsmittel für den Abriss der Liegenschaft „Barkholt 60“ zu streichen und den Ansatz der Haushaltsstelle 0600.96000 auf 0 EUR zu ändern.

Hierzu beantragt Herr Pieck eine namentliche Abstimmung.

 

Frau Rautenberg beantragt um 20:29 Uhr eine Sitzungsunterbrechung.

Die Sitzung wird um 20:36 Uhr fortgeführt.

 

Beschluss:

Die Haushaltsmittel für den Abriss der Liegenschaft „Barkholt 60“ werden gestrichen und der Ansatz der Haushaltsstelle 0600.96000 auf 0 EUR geändert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

1.   Frau Apel Ja

2.   Herr Basler Ja

3.   Herr Bauschke Nein

4.   Herr Bendfeldt Nein

5.   Herr Borchers Ja

6.   Herr Dr. Costard Nein

7.   Herr Heinrich Nein

8.   Herr Högerle Nein

9.   Frau Iding Ja

10. Herr Kasel - Ja

11. Herr Kehl Enthaltung

12. Frau Klimek Ja

13. Herr Köber Nein

14. Herr Kunkel Nein

15. Herr Langner Ja

16. Herr Limberg Ja

17. Herr Dr. Maas Nein

18. Herr Niegengerd Ja

19. Herr Pieck Ja

20. Frau Rautenberg Nein

21. Frau Dr. Schmolling Nein

22. Herr Schwenck Nein

23. Herr Sünnemann Ja 

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

11

Enthaltungen:

1

 

Die Fraktion der SPD stellt den Antrag, den Hebesatz der Gemeinde Großhansdorf für die Gewerbesteuer ab 2021 von derzeit 315 v.H. auf mindestens 330 v.H. zu erhöhen.

 

Beschluss:

Der Hebesatz der Gemeinde Großhansdorf für die Gewerbesteuer wird ab 2021 von derzeit 315 v.H. auf 330 v.H. zu erhöht.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

17

Enthaltungen:

2

 

Die Fraktionen der CDU, SPD und FPD stellen den Antrag, die Ansätze der Haushaltsstellen 4646.70000 (374.300 EUR) und 4648.70000 (79.200 EUR) um 50 % auf 187.150 EUR und 39.600 EUR zu verringern.

 

Frau Rautenberg stellt um 21:22 Uhr den Antrag auf Unterbrechung der Sitzung.

Die Sitzung wird um 21:28 Uhr fortgesetzt.

 

Beschluss:

Die Ansätze der Haushaltsstellen 4646.70000 (374.300 EUR) und 4648.70000 (79.200 EUR) um 50 % auf 187.150 EUR und 39.600 EUR verringert.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

6

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt mit den heute beschlossenen Änderungen aufgrund der Entwürfe zur Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan mit Anlagen und zum Investitionsprogramm:

 

1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
    im Verwaltungshaushalt   in der Einnahme auf    19.397.300
                                                in der Ausgabe auf    22.212.800

    und

    im Vermögenshaushalt   in der Einnahme auf                      910.900
                                              in der Ausgabe auf                                  910.900
    festgesetzt.

 

2. Es werden festgesetzt:
        

1.

der Gesamtbetrag der Kredite auf

0 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

750.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf             

87,54 Stellen

 

3. Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

350 v. H.

2.

Grundsteuer B r die Grundstücke

350 v. H.

3.

Gewerbesteuer

315 v. H.

 

4. Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2020 - 2024 wird beschlossen.
 

5. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und

    Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der

    rgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeinde-

    ordnung erteilen kann, beträgt 10.000,-- EUR.

 

6. Der Stellenplan für den Haushalt 2021 wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

3