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Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 2. vereinfachten Änderung des B-Planes 28; Gebiet: Nördlich Sieker Landstraße, westlich Schulzentrum / Sportplatz, südlich Plaggenkamp, östlich U-Bahnlinie (Barkholt 1b, 1c, 3, 5, 6, 6a, 7, 8, 8 a, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 16a, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 2 a, 30, 31, 33, 35, 37, 39, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 42, 43, 44, 46, 48, Plaggenkamp 2, 2a sowie Flurstück 3216 der Flur I der Gem. Schmalenbeck) hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:13 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2020/569 Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 2. vereinfachten Änderung des B-Planes 28; Gebiet: Nördlich Sieker Landstraße, westlich Schulzentrum / Sportplatz, südlich Plaggenkamp, östlich U-Bahnlinie (Barkholt 1b, 1c, 3, 5, 6, 6a, 7, 8, 8 a, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 16a, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 2 a, 30, 31, 33, 35, 37, 39, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 42, 43, 44, 46, 48, Plaggenkamp 2, 2a sowie Flurstück 3216 der Flur I der Gem. Schmalenbeck)
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Einwohnerfragen werden nicht gestellt.

 

rgervorsteher Heinrich erläutert als Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses die Vorlage.

 

Da das Protokoll der Sitzung des letzten Bau- und Umweltausschusses noch nicht vorliegt, verweist Gemeindevertreter Sünnemann auf die dortige Beschlusslage, wonach der Text bezüglich der für die Bindung für Bepflanzung festgesetzten Flächen um den Begriff Blüh­wiesen ergänzt wurde.

 

Ebenso verweist Gemeindevertreter Pieck darauf, dass gemäß Beschlusslage des Bau- und Umweltausschusses Einfriedigungen bis zu einer Höhe von 1,50 m gem. § 63 Abs. 1 Nr. 7 b der Landesbauordnung zulässig sind.

 


Beschluss:

 

  1. Der B-Plan Nr. 28 für das Gebiet nördlich Sieker Landstraße, westlich Schulzentrum/Sportplatz, südlich Plaggenkamp, östlich U-Bahnlinie (Barkholt, 1b, 1c, 3, 5, 6, 6a, 7, 8, 8 a, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 16a, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 2 a, 30, 31, 33, 35, 37, 39, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 42, 43, 44, 46, 48, Plaggenkamp 2, 2a sowie Flurstück 3216 der Flur I der Gem. Schmalenbeck) soll geän­dert werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Überarbeitung der textlichen Festsetzung Nr. 2 hinsichtlich der Zulässigkeit von Einfahr­ten, Stellplätzen und Grundstückseinfriedungen in zwei parallel zum Barkholt verlau­fenden Geländestreifen, für die Bindungen für Bepflanzungen festgesetzt sind.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planwerkstatt Nord in Güster, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ebenfalls die Planwerkstatt Nord in Güster beauftragt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 25;

davon anwesend: 23; Ja-Stimmen: 22; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

  0

Enthaltungen:

  1