Ratsinformationssystem

Auszug - Schulentwicklungsplanung   

Gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Finanzausschusses des Schulverbandes Großhansdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss und Finanzausschuss Schulverband Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:52 Anlass: Gemeinsame Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
VO/2019/428-01 Schulentwicklungsplanung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2019/428
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen Bearbeiter/-in: Gruß, Sven
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bitzer verweist auf die Tischvorlage bezüglich der Fragen des FDP-Abgeordneten Limberg vom 23.10.2019 nebst Anlage. Diese wird diesem Protokoll als Anlage I beigefügt.

Herr Basler erläutert noch einmal die Fragen der FDP und die Ausführungen in der Einlassung des Herrn Limberg vom 22.10.2019.

Herr Basler beantragt, der Schulentwicklungsplanerin Frau Dr. Reinermann-Matatko den Auftrag zu erteilen, den Schulentwicklungsplan entsprechend anzupassen bzw. zu korrigieren.

Herr Gruß nimmt zur Tischvorlage wie folgt Stellung:

 

Zu Nr. 1:

Im Schulentwicklungsplan wird an keiner Stelle von "Einpendeln in das Schulverbandsgebiet" gesprochen. Der Schulentwicklungsplan spricht von Einpendlerinnen und Einpendlern in den Jahrgang 5 der weiterführenden Schulen und meint damit alle Schülerinnen und Schüler, die von einer nicht zum Schulverband gehörenden Grundschule kommen (siehe u. a. Erläuterungen auf Seite 19 des Schulentwicklungsplanes).

 

Zu Nr. 2:

Es ist nicht Aufgabe des Schulentwicklungsplans spezielle Themen wie z. B. den zusätzlichen Raumbedarf durch Inklusion oder den Bedarf an zusätzlichen Differenzierungsräumen, zu behandeln. Der Schulentwicklungsplan soll zunächst ausschließlich die Schülerzahl, die Klassenanzahl und die Schülerzahl pro Klassen sowie den sich daraus ergebenden allgemeinen Raumbedarf für zukünftige Schuljahre prognostizieren. Für zusätzliche Raumbedarfe, die z. B. aufgrund der Inklusion erforderlich sind, ist, abhängig von der jeweiligen Konzeption der Schule, eine gesonderte Betrachtung erforderlich. Der Schulentwicklungsplan bildet dafür die Grundlage.

Im Übrigen ist dem Schulentwicklungsplan zu entnehmen, dass für die Inklusion für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwäche, die in Klassen mit bis zu max. 25 Schülerinnen und Schülern zu beschulen sind, kein akuter Handlungsbedarf bzgl. der Schaffung zusätzlicher Klassenräume besteht. In der Prognose bis zum Schuljahr 2024/2025 liegt die durchschnittliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler je Klasse bei den Grundschulen und der Friedrich-Junge-Schule weit unter und beim Emil-von-Behring-Gymnasium mit 25,2 Schülerinnen und Schüler knapp über der maximalen Schülerzahl für eine Inklusionsklasse.

 

Zu Nr. 3:

Der auf den Seiten I und VII des Schulentwicklungsplans verwendete Begriff "Ganztagsgrundschule" sowie der auf den Seiten I und 2 verwendete Begriff "Vorbereitungsklasse" kennt das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz nicht und sind somit zu ändern bzw. zu streichen.

 

Zu Nr. 4:

Dass in der Tabelle 4.2 im Schuljahr 2023/2024 für die Jahrgangsstufe 11 und im Schuljahr 2024/2025 für die Jahrgangsstufe 12 keine Schüleranzahl angegeben worden ist, ist richtig. Grund hierfür ist der aufgewachsene G9-Jahrgang. Im Schuljahr 2023/2024 werden die Schülerinnen und Schüler aufgrund von G9 nicht vom Jahrgang 9 in die Oberstufe wechseln, sondern zunächst in den der Oberstufe vorgelagerten Jahrgang 10. Dadurch ist der erste Jahrgang der Oberstufe (Jahrgang 11) im Schuljahr 2023/2024 und in der Folge der zweite Jahrgang der Oberstufe (Jahrgang 12) im Schuljahr 2024/2025 sowie der dritte Jahrgang der Oberstufe (Jahrgang 13) im Schuljahr 2025/2026 unbesetzt.

 

Herr Dr. Maas bittet um Erläuterungen zur Methodik sind Baugebiete mit einbezogen worden. Er wünscht sich Aufschlüsse darüber, wann erneut ein Schulentwicklungsplan erforderlich ist.

Herr Gruß teilt mit, dass keine genaueren Aussagen möglich sind und daher alle 2 Jahre eine Aktualisierung des Planes in Auftrag gegeben werden sollte.

 

Herr Basler erklärt, dass es bei der künftigen Schulentwicklungsplanung Aufgabe der Verwaltung ist, genau zu definieren, welche Informationen der Plan enthalten soll.

 


Ein Beschluss wird nicht gefasst.