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Auszug - B-Plan 3, 4. Änderung Gebiet: Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56, 58, 58 a, 60, 62, 62 a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217, 219, 221 und 223 sowie Flurstück 2279 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck (südöstlich Schulzentrum, südwestlich Martin-Meyer-Weg, nordöstlich Sieker Landstraße, nordwestlich Papenwisch) Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Entwurfsauslegung sowie Satzungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2019/388-02 B-Plan 3, 4. Änderung Gebiet: Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56, 58, 58 a, 60, 62, 62 a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217, 219, 221 und 223 sowie Flurstück 2279 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck (südöstlich Schulzentrum, südwestlich Martin-Meyer-Weg, nordöstlich Sieker Landstraße, nordwestlich Papenwisch)

Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Entwurfsauslegung sowie Satzungsbeschluss

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2019/388
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende, rgervorsteher Heinrich, erläutert in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses die Vorlage.

 

 


Beschluss:

 

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des B-Planes 3 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen keines Einwenders      

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen keines Einwenders

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.1 - 1.3.

 

Die Planwerkstatt Nord, Güster,  wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des B-Planes Nr. 3 für das Gebiet Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56, 58, 58 a, 60, 62, 62 a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217, 219, 221 und 223 sowie Flurstück 2279 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck (süstlich Schulzentrum, südwestlich Martin-Meyer-Weg, nordöstlich Sieker Landstre, nordwestlich Papenwisch) bestehend aus der Planzeich­nung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4.  Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB orts­üblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklä­rung ins Internet unter der Adresse "www.grosshansdorf.de" eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5)  Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 25;

davon anwesend 23; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 10; Stimmenthaltungen: 0.

 

Bemerkungen:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

10

Enthaltungen:

0