Gemäß §5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung bestellt der Bürgervorsteher im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Protokollführung und die stellv. Protokollführung. Als Protokollführerin wird Frau Pitsch vorgeschlagen. Sofern eine Vertretung erforderlich ist, wird diese jeweils zu Sitzungsbeginn benannt.