Die Schulverbandsversammlung genehmigt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 106.000,00 € bei der Haushaltsstelle 2111.93500 (Grundschule Wöhrendamm; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens).
Die Unabweisbarkeit wird festgestellt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist aufgrund der Zuweisung aus dem „Investitionsprogramm aufgrund von Finanzhilfen des Bundes und Mitteln des Landes Schleswig-Holstein zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ als außerplanmäßige Mehreinnahme bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 2111.36102 (Landeszuweisung zum Infrastrukturausbau der Ganztags-betreuung) gewährleistet.
Die Schulverbandsversammlung genehmigt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 106.000,00 € bei der Haushaltsstelle 2111.93500 (Grundschule Wöhrendamm; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens).
Die Unabweisbarkeit wird festgestellt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist aufgrund der Zuweisung aus dem „Investitionsprogramm aufgrund von Finanzhilfen des Bundes und Mitteln des Landes Schleswig-Holstein zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ als außerplanmäßige Mehreinnahme bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 2111.36102 (Landeszuweisung zum Infrastrukturausbau der Ganztags-betreuung) gewährleistet.