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Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Umweltausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Datum: Di, 20.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:36 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift vom 29.03.2021  
SI/2020/274  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 29.03.2021 gefassten Beschlüsse  
VO/2021/782  
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 10 für das Gebiet: Erlenring 1 - 51, Bruno-Stelzner-Weg 1 - 10, Vogt-Sanmann-Weg 19, sowie Flurstücke 1385, 1989 und 3247 tlw. der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf - nördlich Vogt-Sanmann-Weg, östlich Radeland, westlich Ostpreußenweg - ; Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021/781  
    VORLAGE
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Für den Bau- und Umweltausschuss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

Für die Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

1. Für das Gebiet: Erlenring 1 - 51, Bruno-Stelzner-Weg 1 - 10, Vogt-Sanmann-Weg 19, sowie Flurstücke 1385, 1989 und 3247 tlw. der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf  – nördlich Vogt-Sanmann-Weg, östlich Radeland, westlich Ostpreußenweg - wird ein B-Plan zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 10 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Einführung ergänzender Vorgaben zu Art und Maß der Nutzung sowie zur Dachgestaltung zur Wahrung der gestalterischen Homogenität des Quartiers.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Architektur + Stadtplanung Baum, Schwormstede, Stellmacher PartGmbB, Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro Architektur + Stadtplanung Baum, Schwormstede, Stellmacher PartGmbB, Hamburg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...; davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...; Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

 

 

   
    20.04.2021 - Bau- und Umweltausschuss
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

1. Für das Gebiet: Erlenring 1 - 51, Bruno-Stelzner-Weg 1 - 10, Vogt-Sanmann-Weg 19, sowie Flurstücke 1385, 1989 und 3247 tlw. der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf – nördlich Vogt-Sanmann-Weg, östlich Radeland, westlich Ostpreußenweg - wird ein B-Plan zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 10 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Einführung ergänzender Vorgaben zu Art und Maß der Nutzung sowie zur Dachgestaltung zur Wahrung der gestalterischen Homogenität des Quartiers, unter Berücksichtigung des Einsatzes regenerativer Energien und ökologischer Aspekte.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Architektur + Stadtplanung Baum, Schwormstede, Stellmacher PartGmbB, Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro Architektur + Stadtplanung Baum, Schwormstede, Stellmacher PartGmbB, Hamburg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9; davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 8; Nein-Stimmen: 1; Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine GemeindevertreterInnen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

Ö 7  
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 10 für das Gebiet: Erlenring 1 - 51, Bruno-Stelzner-Weg 1 - 10, Vogt-Sanmann-Weg 19, sowie Flurstücke 1385, 1989 und 3247 tlw. der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf - nördlich Vogt-Sanmann-Weg, östlich Radeland, westlich Ostpreußenweg - ; Erlass einer Veränderungssperre  
Enthält Anlagen
VO/2021/757  
Ö 8  
Klima- und Naturschutz - Vermeidung von Schottergärten; Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen  
Enthält Anlagen
VO/2021/791  
Ö 9  
Mitteilungen      
Ö 10     Anfragen      
Ö 10.1  
Anfragen: Sitzung der AG "Energie"      
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