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Gemäß § 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung bestellt die Bürgervorsteherin/der
Bürgervorsteher im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Protokollführung und die stellv.
Protokollführung. Als Protokollführerin wird Frau Pitsch vorgeschlagen, sofern eine Vertretung
erforderlich ist, wird diese jeweils zu Sitzungsbeginn benannt.