Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021/847  

Betreff: Vorstellung Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan einschließlich Fahrzeugkonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Haupt- und Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hettwer, Gabriele
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf
06.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Nach § 2 Brandschutzgesetz (BrSchG) haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, die nach § 6 Abs. 3 Brandschutzgesetz eine ausreichende persönliche und sächliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen.

 

Zur näheren Ausgestaltung der unbestimmten Rechtsbegriffe hat das Land Schleswig-Holstein jedoch im Erlass „Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahn und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Organisationserlass Feuerwehren – OrgFw)“ näher geregelt, was unter „angemessene leistungsfähige“ Feuerwehren zu verstehen ist. Dieser Organisationserlass hat somit zur Folge, dass das gemeindliche Ermessen im Rahmen der Selbstverwaltung weitgehend reduziert wird. Nach Ziffer 1 des Organisationserlasses orientiert sich die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr an ihrer Fähigkeit, einen so genannten kritischen Wohnungsbrand erfolgreich bekämpfen zu können.  Der Organisationserlass gibt weiterhin Auskunft über die erforderliche Ausrüstung, das erforderliche Personal und die Ausbildung der Feuerwehr. Grundlage ist unter anderem das Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Risikoklassen.

 

Um eine einfache einheitliche Prüfungsgrundlage zu erhalten, was angemessene leistungsfähige Feuerwehren sind, hat das Land Schleswig-Holstein über die Landesfeuerwehrschule eine standardisierte Prüfungsmöglichkeit in Form eines so genannten Feuerwehrbedarfsplans als Hilfe für die Gemeinden erstellt. Der Feuerwehrbedarfsplan in dieser Form ist zwar letztendlich eine Kannbestimmung, allerdings muss, sollte eine Gemeinde diesen Feuerwehrbedarfsplan nicht aufstellen, sie ggf. diesen Nachweis anderweitig erbringen, dass sie auf der Grundlage des Organisationserlasses eine leistungsfähige angemessene Feuerwehr unterhält.

 

2017 wurde der erste Feuerbedarfsplan nach den neuen rechtlichen Vorgaben durch die Feuerwehr erstellt und durch den Hauptausschuss beschlossen. Dieser Feuerwehrbedarfsplan ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Großhansdorf hat eine Arbeitsgruppe um den Wehrführer gebildet und den Feuerwehrbedarfsplan 2017 überarbeitet.

 

Herr Wehrführer Biemann wird mit seinem Team den Feuerwehrbedarfsplan einschließlich Fahrzeugkonzept in der Sitzung der Gemeindevertretung vorstellen.

 

Der Beschluss des Feuerwehrbedarfsplans einschließlich Fahrzeugkonzept durch die Gemeindevertretung bindet die Verwaltung hinsichtlich der im Bedarfsplan vorgeschlagenen Maßnahmen und Beschaffungen.

 

 

 

 

 


 

Die vorgestellte 1. Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinde Großhansdorf einschließlich Fahrzeugkonzept wird beschlossen. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen sind umzusetzen.

 

 

Stammbaum:
VO/2021/847   Vorstellung Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan einschließlich Fahrzeugkonzept   Haupt- und Ordnungsamt   Vorlage
VO/2021/847-01   Vorstellung Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan einschließlich Fahrzeugkonzept   Haupt- und Ordnungsamt   Vorlage