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Auf die Verwaltungsvorlage VO/2021/812 wird verwiesen. Kurz vor Ende der Auslegungsfrist war noch der Eingang der Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck und der Schleswig-Holstein Netz AG zu verzeichnen.
Beide Stellungnahmen wirken sich auf die Planung nicht aus, zur Stellungnahme der SH Netz wurde aber eine Ergänzung der Begründung in Kapitel 9 (Erschließung) erforderlich.
Im bereits übersandten Abwägungsvorschlag sind beide Stellungnahmen noch nicht enthalten.
Da aber über die Bewertung und Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen ist, wurde der Beschlussvorschlag unter Ziffer 1.2 zur Stellungnahme 13 (SH.Netz) und 1.3 zur Stellungnahme 12 (IHK Lübeck) aktualisiert.
Basis des zu fassenden Beschlusses ist somit der mit dieser Vorlage übersandte Beschlussvorschlag. Die geänderten Dokumente (Abwägungsvorschlag und Begründung) sind beigefügt, die anderen Dokumente (Planzeichnung, Anlagen der Begründung) bleiben unverändert gültig.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen:
B-Plan 40.1 Abwägungsvorschlag ergänzt
B-Plan 40.1 Begründung ergänzt
Für den Bau- und Umweltausschuss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes 40 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (sh. Anlage „Abwägungsvorschlag“):
a) berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders 14
b) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme des Einwenders 1, 3, 7, 8, 13
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen des Einwenders 2, 4, 5, 6, 9, 10, 11, 12
Das Büro Architektur und Stadtplanung, Baum, Schwormstede, Stellmacher PartGmbB
wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 40 für das Gebiet:
"Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck tlw. (nordöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum)" bestehend aus dem Planteil A und dem Textteil B als Satzung
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.grosshansdorf.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...
davon anwesend ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
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