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Vorlage - VO/2021/817  

Betreff: Nachrücken und Verpflichtung eines Mitglieds der Schulverbandsversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen Bearbeiter/-in: Gruß, Sven
Beratungsfolge:
Schulverbandsversammlung Großhansdorf Entscheidung
19.05.2021 
Sitzung der Schulverbandsversammlung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Frau Grimmer ist am 01.02.2021 aus der Gemeindevertretung Siek ausgeschieden.

 

Sie war Mitglied der Schulverbandsversammlung, so dass für sie ein neues Mitglied der Schulverbandsversammlung von der Gemeindevertretung Siek zu wählen war.

 

Die Gemeindevertretung Siek hat Herrn Heinbockel als neues Mitglied der Schulverbandsversammlung gewählt.

 

Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind gemäß § 9 Abs. 2 der Verbandssatzung des Schulverbandes Großhansdorf und gemäß § 5 Abs. 6 GkZ i. V. m. § 33 Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) von der oder dem Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten und in ihre Tätigkeit einzuführen.

 

Somit ist Herr Heinbockel von mir in der Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten zu verpflichten und in seine Tätigkeit einzuführen.

 

 

 

 

 

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