Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021/790  

Betreff: Errichtung von Außenspielgeräten auf dem Schulgelände der Grundschule Wöhrendamm
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen Bearbeiter/-in: Gruß, Sven
Beratungsfolge:
Bauausschuss und Finanzausschuss Schulverband Großhansdorf Vorberatung
22.04.2021 
Gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Finanzausschusses des Schulverbandes Großhansdorf (offen)   
Schulverbandsversammlung Großhansdorf Entscheidung
19.05.2021 
Sitzung der Schulverbandsversammlung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage 1 - Plan  
Anlage 2 -Legende  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung wurde für die 19. Legislaturperiode vereinbart, dass bis zum Jahr 2025 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt wird.

 

Mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz vom 09.12.2020 hat die Bundesregierung den Ländern Investitionsmittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, die stufenweise für Investitionen zum qualitativen und quantitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Auf Grundlage der „Verwaltungsvereinbarung über Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“, die Ende Dezember 2020 in Kraft getreten ist, stehen Schleswig-Holstein aus der ersten Stufe insgesamt 25,5 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzu kommen die Landesmittel für die erforderliche Kofinanzierung in Höhe von rund 11 Mio. Euro.

 

Zu dieser Verwaltungsvereinbarung hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 18.01.2021 die „Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms aufgrund von Finanzhilfen des Bundes und Mitteln des Landes Schleswig-Holstein zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ im Amtsblatt Schleswig-Holstein 2021 Nr. 3, S. 94, veröffentlicht, die rückwirkend zum 18.06.2020 in Kraft getreten ist.

 

Nach dieser Richtlinie können Schulträger bis zum 31.03.2021 Zuwendungen für Investitionen in den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschülerinnen und Grundschüler beantragen.

 

Die Mittel dieses Investitionsprogramms werden den Schulträgern als Budget (Schulträger-budget) bereitgestellt. Das Budget jedes Schulträgers wurde entsprechend seinem Anteil an den gemäß der jährlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2019/2020 insgesamt beschulten Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter berechnet. Das sich danach für den Schulverband Großhansdorf ergebende Budget beträgt 158.925,00 EUR. Innerhalb ihrer Budgets entscheiden die Schulträger über die bedarfsgerechte Verwendung der Mittel. Schulträger mehrerer Schulen entscheiden dabei auch darüber, für welche Schulen die Mittel verwendet werden.

 

Die Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung, wobei die Schulträgerbudgets den Höchstbetrag darstellen, der den Schulträgern unbeschadet einer etwaigen Restmittelvergabe jeweils gewährt werden kann.

 

Nach der Richtlinie sind

 

a)      investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung, Beräumung und Erschließung von Grundstücken sowie der Ankauf von Grundstücken, soweit diese Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Baumaßnahme zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote stehen,

 

b)      Baumaßnahmen und

 

c)      Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen, im Küchen- und Sanitärbereich sowie Außenflächen einschließlich deren Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme,

 

förderfähig, soweit sie der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschul-kinder oder der qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung mit der Zielrichtung der Herstellung einer bedarfsgerechten Ganztagsbetreuung dienen.

 

Der Förderzeitraum beginnt am 01.02.2021 und endet am 31.12.2021.

 

Vorhaben, die vor Beginn des Förderzeitraums begonnen wurden (vorzeitiger Maßnahme-beginn), sind förderfähig, soweit sie nach dem 17.06.2020 begonnen wurden und es sich um selbständige Abschnitte einer Investitionsmaßnahme handelt, die noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.

 

Im Übrigen müssen die Vorhaben bis zum 30.06.2021 begonnen und bis zum 31.12.2021 vollständig abgenommen, abgerechnet und die Mittel verausgabt worden sein.

 

Eine weitere Zuwendungsvoraussetzung ist, dass die Mittel des Investitionsprogramms vom Schulträger zusätzlich eingesetzt und daher bei geplanten oder bereits begonnenen Maßnahmen nicht anstelle eingeplanter Eigenmittel des Schulträgers für den Ganztagsausbau verwendet werden.

 

Verwaltungsseitig wurde geprüft, ob der geplante Neubau für den Ganztagsbetrieb an der Grundschule Wöhrendamm und/oder selbständige Abschnitte davon nach der Richtlinie förderfähig sind. Im Ergebnis musste dies verneint werden, da die Zuwendungs-voraussetzungen im Hinblick auf den Baubeginn, das Bauende und/oder den zusätzlichen Einsatz der Fördermittel nicht erfüllt werden können.

 

Bereits seit längerer Zeit wünscht sich die Grundschule Wöhrendamm insbesondere für das Ganztagsangebot am Nachmittag zusätzlich zu den vorhandenen, derzeit jedoch wegen des Neubaus des Gebäudes für den Ganztagsschulbetrieb zum Teil abgebauten und eingelagerten Außenspielgeräte, weitere Außenspielgeräte auf dem Schulgelände. Es wurde deshalb geprüft, ob die Errichtung neuer Außenspielgeräte nach der Richtlinie förderfähig ist. Die Prüfung hat ergeben, dass dies möglich ist, sofern das Vorhaben der qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung mit der Zielrichtung der Herstellung einer bedarfsgerechten Ganztagsbetreuung dient.

 

Die Schule wurde deshalb gebeten, der Verwaltung kurzfristig mitzuteilen, welche Art von zusätzlichen Außenspielgeräte gewünscht werden.

 

Dieser Bitte kam die Schule nach und legte der Verwaltung eine Aufstellung der gewünschten Außenspielgeräte sowie eine Begründung, dass das Vorhaben der qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung mit der Zielrichtung der Herstellung einer bedarfsgerechten Ganztagsbetreuung dient, vor.

 

Die Schule wird in der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und Finanzausschusses am 22.04.2021 ihre Planung zur Errichtung der neuen Außenspielgeräte unter Berücksichtigung der Wiederverwendung der bereits vorhandenen und wegen der Baumaßnahme zum Teil abgebauten und eingelagerten Außenspielgeräte vorstellen.

 

Der von der Schule erstellte Plan über die beabsichtigten Standorte für die neuen und vorhandenen Außenspielgeräte sowie die dazugehörige Legende liegen als Anlage 1 und Anlage 2 bei. In Ergänzung zu den Anlagen wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass auch eine Seilbahn zu den vorhandenen Spielgeräten gehört. Da es sich bei der Seilbahn um eine Spende handelt, ist diese nach Fertigstellung des Gebäudes für den Ganztagsschul-betrieb zwingend wiederaufzubauen. Der Standort wird im Zuge der weiteren Planungen zwischen der Schule und der Verwaltung abgestimmt.

 

Die Kosten für die Lieferung und den Einbau der neuen Außenspielgeräte sowie das Herstellen der erforderlichen Fallschutzbereiche betragen nach Kostenschätzung insgesamt bis zu 106.000 EUR. Diese Maßnahme muss innerhalb des Förderzeitraumes bis spätestens zum 31.12.2021, also während der Bauphase des Neubaus für den Ganztagsschulbetrieb, umgesetzt werden.

 

Die vorhandenen Außenspielgeräte werden erst nach Fertigstellung des Gebäudes für den Ganztagsschulbetrieb wiederaufgebaut.

 

Seitens der Verwaltung wurde zur Wahrung der Antragsfrist (bis spätestens zum 31.03.2021) bereits ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen in Höhe der für die Errichtung der neuen Außenspielgeräte geschätzten Kosten, also i. H. v. 106.000 €, bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt. Ein Zuwendungsbescheid lag bei Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor.

 

Falls der diesjährigen Errichtung der neuen Außenspielgeräte nicht zugestimmt wird, muss der Förderantrag von der Verwaltung zurückgenommen werden.

 

Wird jedoch der diesjährigen Errichtung der neuen Außenspielgeräte zugestimmt, so kann der Förderantrag aufrechterhalten werden, mit der Folge, dass bei Vorliegen eines positiven Zuwendungsbescheides eine Genehmigung für die bei der Haushaltsstelle 2111.93500 (Grundschule Wöhrendamm; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens) entstehenden überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. bis zu 106.000 € von der Schulverbands-versammlung in einer vor dem 28.05.2021 stattfindenden Sitzung einzuholen ist. Ein Sitzungstermin vor dem 28.05.2021 ist erforderlich, weil das Vergabeverfahren spätestens am 28.05.2021 begonnen werden muss. Nur so ist sichergestellt, dass der Auftrag gemäß Zuwendungsvoraussetzung bis spätestens zum 30.06.2021 erteilt werden kann.

 

Die überplanmäßigen Ausgaben sind bei Vorliegen eines positiven Zuwendungsbescheides durch außerplanmäßige Einnahmen in Form der Zuwendung voll gedeckt.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Bauausschuss/Der Finanzausschuss empfiehlt/

Die Schulverbandsversammlung beschließt:

 

Der von der Grundschule Wöhrendamm in der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und Finanzausschusses am 22.04.2021 vorgestellten Planung für die Errichtung neuer und vorhandener Außenspielgeräte wird zugestimmt. Dabei sollen die in der Anlage 2 unter den Ziffern 1 und 6 aufgeführten Alternativpositionen zur Ausführung kommen.

 

Der bereits von der Verwaltung zur Wahrung der Antragsfrist bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellte Antrag auf Zuwendungen i. H. v. 106.000 € aus dem „Investitionsprogramm aufgrund von Finanzhilfen des Bundes und Mitteln des Landes Schleswig-Holstein zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ ist aufrechtzuerhalten.

 

Vorbehaltlich des Vorliegens eines Zuwendungsbescheides über die beantragte Zuwendungshöhe wird der diesjährigen Anschaffung und Errichtung neuer Außenspielgeräte entsprechend der von der Schule vorgestellten Planung zugestimmt. Dabei sollen die in der Anlage 2 unter den Ziffern 1 und 6 aufgeführten Alternativpositionen zur Ausführung kommen.

 

 

 

Stammbaum:
VO/2021/790   Errichtung von Außenspielgeräten auf dem Schulgelände der Grundschule Wöhrendamm   Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen   Vorlage
VO/2021/790-01   Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben hier: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltssstelle 2111.93500 (Grundschule Wöhrendamm; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens)   Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen   Vorlage