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Vorlage - VO/2021/778  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
29.03.2021 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
30.03.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Planumgriff verbindliche Bauleitplanung  
Übersichtsplan Czerner Göttsch  
Luftbild mit B-Plan 7.1  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16. März 2021 wurde das Projekt der Überplanung des Geländes der ehem. Lungenheilstätte vom Projektträger, der ersten Projekt Großhansdorf, und des Architekten- und Stadtplanungsbüros Czerner Göttsch vorgestellt.

Es bestand auch angesichts der langen und intensiven Vorplanungsphase darüber Einvernehmen, die Bauleitplanung zügig aufzunehmen.

 

Es handelt sich bei dem nun anstehenden ersten Verfahrensschritt um den Aufstellungsbeschluss, der lediglich den Start des Bauleitplanungsverfahrens markiert. Es werden daher zunächst nur die Ziele definiert, die sich aus den Planungen, wie sie seit mehreren Jahren fortgeschrieben und konkretisiert werden, ergeben.

 

Als maßgebliche Eckpunkte für den Bebauungsplan sind festzuhalten:

  • Errichtung von sechs neuen Winkelvillen um das ehemalige Schulkinderhaus, die Turnhalle und das Bestandsgebäude der Neuen Lübecker Baugenossenschaft.
  • Insgesamt sollen 80 Wohneinheiten geschaffen werden.
  • Verkehrliche Anbindung über Eilbergweg und Hoisdorfer Landstraße.
  • Die denkmalgeschützte Turnhalle bleibt ebenso erhalten wie das Schulkinderhaus und soll einer neuen und noch zu bestimmenden Nutzung zugeführt werden.
  • Freihaltung großzügiger Parkbereiche und denkmalgeschützter gartenhistorischer Bereiche.

 

Weitere Detaillierungen, die in den Festsetzungskatalog des Bebauungsplanes münden, werden im weiteren Verfahren erarbeitet, beraten und beschlossen.

 

Der Plangeltungsbereich / Planumgriff orientiert sich am Baufeld gem. Übersichtsplan Czerner Göttsch und wird im Westen begrenzt durch einen Ausläufer des Bebauungsplanes 7.1, der die Festsetzung „Flächen für die Forstwirtschaft“ trifft und insofern nicht geändert werden muss.

 

Die am 16.03.2021 vorgestellten Pläne sind sehr umfangreich, daher wird hierzu keine Anlage beigefügt, sondern per gesonderter E-Mail eine zip-Datei übersandt.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlagen:

 

Planumgriff verbindliche Bauleitplanung 

Übersichtsplan Czerner Göttsch 

Luftbild mit B-Plan 7.1 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Für den Bau- und Umweltausschuss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

Für die Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

1. Für das Gebiet Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg - wird ein B-Plan auf­gestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von Geschosswohnbauten unter Erhalt des zentral gelegenen 2-geschossigen Bestandsgebäudes einer Wohnungsbaugenossenschaft, der denkmalgeschützten Sachgesamtheit Turnhalle, Schulkinderhaus und gartenhistorischer Bereich sowie Einzelbäumen und arrondierender Waldflächen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffent­lichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.

Sollten jedoch die Vorgaben zur Eindämmung der Coronapandemie dies nicht zulassen: öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen in das Internet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...; davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...; Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeinde­vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

 

 

 

Stammbaum:
VO/2021/778   Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Aufstellungsbeschluss   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2021/778-01   Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Beratung über den Vorentwurf   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2021/778-02   Aufstellung des Bebauungsplanes 48 für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Beratung über den Vorentwurf   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2021/778-04   Bebauungsplan 48 für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Bau- und Umweltamt   Vorlage
2021/778-04-01   Bebauungsplan 48 für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22a, 24, 26, 28, 30 und 32 / Antrag der FDP-Fraktion   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2021/778-05   Bebauungsplan 48 für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Bau- und Umweltamt   Vorlage
2021/778-05-01   Bebauungsplan 48 für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2021/778-06   Bebauungsplan 48 für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Bau- und Umweltamt   Vorlage
2021/778-06-01   25. Änderung FNP und B-Plan 48, Behandlung und Abwägungen der Stellungnahmen   Bau- und Umweltamt   Vorlage
VO/2021/778-07   Bebauungsplan 48 für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 26 und 32 (Flurstück 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Satzungsbeschluss   Bau- und Umweltamt   Vorlage