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Vorlage - VO/2021/742  

Betreff: Erstattung der Beiträge für die Mittagsverpflegung in den KiTas für Januar 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Henningsen, Anja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf
08.02.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Für Kindertageseinrichtungen und ähnliche gewerbliche Betreuungsangebote gilt nach der Weihnachtsschließzeit seit dem 4. Januar 2021 erneut ein Betretungsverbot und nur Angebote der Notbetreuung sind zulässig.

 

Das Betretungsverbot durch die Corona-Bekämpfungsverordnung stellt für die Eltern eine besondere Belastung dar - unabhängig davon, ob sie zur Inanspruchnahme einer Notbetreuung berechtigt sind. Eine besondere Belastung trifft auch die Eltern im Bereich der Kindertagespflege, wo nicht wenige Kinder zur Eindämmung des Infektionsgeschehens im Einvernehmen zwischen Eltern und Tagespflegepersonen zu Hause betreut werden.
 

Die Eltern werden - wie bereits für drei Monate im Jahr 2020 - auch für Januar 2021 von den Elternbeiträgen für die Kindertagesförderung freigestellt. Dies gilt sowohl für die Kindertageseinrichtungen (einschließlich Horten) als auch für die Kindertagespflege und unabhängig davon, ob eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird oder die Kinder zu Hause betreut werden. Da die Elternbeiträge für den Januar vielfach schon gezahlt worden sind, wurden sie den Eltern zurück erstattet.


Der Elternbeitrag für die Betreuung der Kinder in allen Großhansdorfer KiTas insgesamt wird der Gemeinde vom Land Schleswig-Holstein später zurück erstattet.

Die Verwaltung empfiehlt, den Eltern die Beiträge für die Mittagsverpflegung für den Zeitraum von 4 Wochen ebenfalls zu erstatten. Es wären Rückbuchungen und Zahlungen in folgender Höhe notwendig:

KiTa Wöhrendamm (79 Kinder)    5.530,00
KiTa Neuer Postweg (18 Kinder)    1.260,00
KiTa Haberkamp (62 Kinder)    4.340,00

Rückerstattung der Beiträge für die Mittagsverpflegung gesamt
= € 11.130,00.

 

Diese Beiträge wurden von den Catering-Unternehmen für die Mittagsverpflegung im Januar 2021 in Rechnung gestellt:

KiTa Wöhrendamm (440 Portionen) € 1.342,00
KiTa Neuer Postweg (200 Portionen)     610,00
KiTa Haberkamp (500 Portionen)  € 1.600,00


Berechnungen der Catering-Unternehmen gesamt
= € 3.552,00

Der Beitrag für die Mittagsverpflegung wird der Gemeinde vom Land Schleswig-Holstein später nicht zurück erstattet.

Die Gemeinde ist berechtigt, die Beiträge für die Mittagsverpflegung einzunehmen, unabhängig von der Frage, ob die Kinder das Mittagessen in Anspruch genommen haben oder nicht, da viele Kosten für die Mittagsverpflegung weiter zu zahlen sind, insbesondere die Personalkosten für die hauswirtschaftlichen Kräfte. Ein „Auseinanderrechnen“ zwischen den Kosten, die angefallen sind und den Beträgen, die nicht gezahlt werden müssten (Catering-Unternehmen) ist sehr aufwendig. Auch fand vereinzelt eine Mittagsverpflegung in der Notbetreuung statt. Es wird daher vorgeschlagen, die Beiträge für die Mittagsverpflegung für Januar 2021 komplett zu erstatten und damit die voraussichtlich zwei Wochen im Februar mit „abzudecken“.

 

 

Die Rückerstattung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den KiTas für den halben Monat Februar wurde bisher mündlich politisch angekündigt, ist jedoch noch nicht verschriftlicht.

 


 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Beiträge für die Mittagsverpflegung für den Zeitraum von vier Wochen (Januar 2021) in Höhe von € 70,00 pro Kind/pro Monat den Eltern zurück erstattet werden.