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Vorlage - VO/2020/707  

Betreff: Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
hier: Überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.6300.51000 (Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
07.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Übersichtsplan Querung Hoisdorfer Landstraße  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Querungssituation der Hoisdorfer Landstraße zwischen Beimoorweg und Up de Worth ist trotz Einrichtung einer 30 km/h-Zone nach wie vor verbesserungsbedürftig.

Im Quartier Beimoorweg / Hasselkamp / Mielerstede / Deefkamp haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Familien angesiedelt. 47 Kinder aus dem Quartier besuchen die südlich gelegene Kita und die Grundschule Wöhrendamm.

 

Die Eltern fordern eine bessere Sichtbarkeit der Kinder auf dem Schulweg, da die zu querende Hoisdorfer Landstraße im angesprochenen Kreuzungsbereich in einer baumgesäumten langgezogenen Kurve verläuft und die Nordseite regelmäßig beparkt wird.

Ein  Fußgängerüberweg wurde mangels der hierfür notwendigen Verkehrsmengen (Kfz. / Fußgänger) von der Verkehrsaufsicht abgelehnt und ist in einer 30 km/h-Zone auch nicht mehr zulässig.

Daraufhin wurden alternative Maßnahmen erörtert.

 

Um die Sichtbarkeit der Kinder zu erhöhen, soll eine sog. Sprunghilfe entstehen, wie sie auch von Fachleuten für Schulwegsicherheit empfohlen wird:

 

Schaffung einer Aufstellfläche auf der Nordseite in einer Größen von ca. 2 m x 3 m, mittig der letzten beiden Bäume. Die genaue Position ist  allerdings abhängig von den vorhandenen Straßenabläufen. Zusätzlich wird eine Bake oder eine retroreflektierende sog. Verkehrswächterfigur zur besseren Sichtbarkeit der Fläche aufgebaut.

 

Schaffung einer Aufstellfläche auf der Südseite: Verringerung des Radius der östlichen Flanke der Einmündung Up de Worth. Angleichung der Grünflächen und Vergrößerung des Gehwegs zu einer Aufstellfläche inkl. Verlegung eines Straßenablaufs.

 

Die Beleuchtungssituation wird durch neue Lampenköpfe verbessert, die Kreuzungsleuchten werden freigeschnitten.

 

Die neuen Tiefbaumaßnahmen waren bei Aufstellung des 2020er Haushaltes noch nicht abzusehen, Haushaltsmittel wurden daher nicht eingeplant.

 

Die Baukosten liegen lt. Angebot des günstigsten Bieters bei rd. 13.400,00 €. Da bei Baumaßnahmen im Bestand immer von Unwägbarkeiten auszugehen ist, sollten zur Sicherheit Baukosten in Höhe von 15.000,00 € berücksichtigt werden (Ausführung noch in 2020 wurde von der zu beauftragenden Baufirma zugesichert). 

Bei Haushaltsstelle 6300.51000 (Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze) sind mit Stand 24.11.2020 noch rd. 4.000,00 € verfügbar. Bei Beauftragung würde somit eine überplanmäßige Ausgabe von bis zu 11.000,00 € entstehen.

 

Gemäß § 82 Abs. 1 GO sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die überplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, da der erkannte Unsicherheitsfaktor im Kreuzungsbereich Hoisdorfer Landstraße aus Gründen der Verkehrssicherheit zeitnah zu beheben ist.

 

Die überplanmäßige Ausgabe von 11.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.6300.51000 (Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze) kann durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 9000.06110 (Zuweisung übergemeindliche Aufgaben - Infrastrukturausgleich) gedeckt werden.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlage:

Übersichtsplan Querung Hoisdorfer Landstraße

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 11.000,00 € bei Haushaltsstelle 1.6300.51000 (Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze) wird zugestimmt.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 9000.06110 (Zuweisung übergemeindliche Aufgaben), die Unabweisbarkeit wird festgestellt.