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Nach § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Delegation der hoheitlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) wurde auch die Hoheit zum Erlass von Satzungen übertragen.
Von der Rechtsetzungsbefugnis darf die HSE nur mit einer, in jedem Einzelfall zu erteilenden Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf Gebrauch machen. Die Abgabensatzung wurde im Sommer 2020 neu gefasst (vgl. VO/2020/593).
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 17.11.2020 der Gemeindevertretung die Zustimmung zum Erlass der in der Verwaltungsvorlage VO/2020/699 erläuterten 1. Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Großhansdorf empfohlen.
Anlage:
Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Die Gemeindevertretung erteilt die Zustimmung zum Erlass der 1. Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung.
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