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Vorlage - VO/2020/593  

Betreff: Zustimmung zur 1. Änderungsatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Hamburger Stadtentwässerung und zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
15.06.2020 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
18.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Abwassersatzung Großhansdorf 1. Änderung 2020f  
Abgabensatzung Großhansdorf Neufassung 2020  

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Nach § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Delegation der hoheitlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) wurden auch die Hoheit zum Erlass von Satzungen übertragen.

Von der übernommenen Rechtsetzungsbefugnis darf die HSE nur mit einer, in jedem Einzelfall zu erteilenden Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf Gebrauch machen.

 

Die HSE übersandte am 18.5.2020 die nachstehend erläuterten zwei Satzungen und bittet um Zustimmung durch die Gemeinde. 

 

1. Änderungsatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Hamburger Stadtentwässerung:

 

Auch nach der Aufgabenübertragung der Abwasserbeseitigung auf die HSE zum 01.01.2012 wurde weiterhin die Festsetzung und das Inkasso der Niederschlagswassergebühren durch die Gemeindeverwaltung vorgenommen.

Ab dem 01.01.2021 soll diese Aufgabe auch an die HSE übergeben werden (vgl. VO/2020/551  für die Sitzung des BUA am 17.3.2020). In diesem Zusammenhang soll im Laufe des Jahres 2020 auch eine Neubefragung der Eigentümer derjenigen Grundstücke stattfinden, die eine Belegenheit an einem Regenwasserkanal besitzen und somit grundsätzlich eine Einleitmöglichkeit haben.

Hierzu ist es erforderlich, eine Übersicht über Namen und Adressen der Grundeigentümer zu erhalten, die eine größtmögliche Aktualität besitzt. Optimal wäre hierfür ein Abzug der Grundsteuerdaten. Insbesondere benötigt werden diese Daten zur Ermittlung der Eigentümer von Grundstücken, die sich derzeit (noch) nicht in der Gebührenerhebung befinden, aber ebenfalls befragt werden sollen.

 

Die Verwendung der Grundsteuerdaten bringt eine deutliche Erleichterung bei der Eigentümerermittlung, da die Daten der Grundbuch- und Katasterverwaltung bezüglich der aktuellen Eigentumsverhältnisse erfahrungsgemäß ca. 1 - 1 1/2 Jahre im Rückstand sind.

 

§ 25 der Abwassersatzung regelt datenschutzrechtliche Belange.  Leider legitimiert diese Regelung  HSE nicht dazu, Daten hinsichtlich der Grundsteuererhebung erhalten. Insofern wird eine Änderung der Abwassersatzung erforderlich, um die rechtliche Zulässigkeit zu schaffen, so dass eine Änderung notwendig wird.

 

 

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtent-wässerung:

 

Eine Datenschutzbestimmung befindet sich auch in der aktuelle Abgabensatzung, die ebenfalls anzupassen wäre.

Zusätzlich wird eine Norm erforderlich, die die Grundeigentümer zur Auskunftserteilung verpflichtet bzw. die HSE hilfsweise zur Schätzung ermächtigt.

Hierzu wurde im § 13 ein zweiter Absatz eingefügt. Der gleiche Text wird sowohl in der Hamburger Satzung als auch in den Satzungen der anderen Gemeinden, in denen die HSE tätig ist, verwendet.

 

Der Justitiar der  HSE empfiehlt die Satzung neu zu fassen, um gleichzeitig auch die Präambel der aktuellen Rechtsprechung anzupassen und das Datum der öff. rechtl. Vereinbarung zu berichtigten.

 

Die Gebührensätze beider Abwasserarten bleiben unverändert.

In der beigefügten Satzung sind die die geänderten Passagen der Abgabensatzung in roter Schrift dargestellt.

 

Die Datenschutzbeauftragte wurde zu beiden Satzungen um Stellungnahme gebeten und hat bis auf eine (schon vorgenommene)  Anpassung einer Begrifflichkeit im Satzungstext keine Bedenken gegen die Herausgabe der Daten.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlagen:

  • 1. Änderungsatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Hamburger Stadtentwässerung
  • Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung

 

 
 

 

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Für den Bau-  und Umweltausschuss:

 

Der Gemeindevertretung wird die Zustimmung zum Erlass der 1. Änderungsatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Hamburger Stadtentwässerung und der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung empfohlen.

 

 

Für die Gemeindevertretung:

 

Dem Erlass der 1. Änderungsatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Hamburger Stadtentwässerung und der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung wird zugestimmt.