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Auf die Verwaltungsvorlage VO/2020/415 für die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.02.2020 wird verwiesen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat der Gemeindevertretung einstimmig den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss empfohlen.
In der Beratung wurden folgende Fragestellungen aufgeworfen, die auch nach Rücksprache mit der LungenClinic wie folgt beantwortet werden (Antworten sind eingerückt):
Wenn die Finanzierung des Landes nicht oder nicht vollumfänglich gewährleistet ist, wird dann die Klinik in veränderter / reduzierter Form gebaut?
Die jetzige Planung bildet die Notwendigkeiten an einen künftigen Krankenhausbetrieb ab. Sollte die Förderung nicht in voller Höhe oder gar nicht erfolgen, gibt es zunächst andere Fragestellungen, die vorrangig zu klären wären.
Die Klinikleitung aber geht nach wie vor von einer vollumfänglichen Förderung aus, es gibt keinen „Plan B“.
Wenn der Hochbau in einer gegenüber des bisherigen Architektenentwurfs reduzierten Variante geplant wird, wäre das im Rahmen des bisherigen B-Planentwurfs möglich?
Es ist sicher möglich, kleinere An- oder Neubauvorhaben gemäß der Vorgaben des B-Plans 17.1 umzusetzen, da auch dieser Plan eine Angebotsplanung darstellt und z.B. keine zwingende Geschossigkeit oder Baumasse festsetzt. In diesem Falle müsste über eine Änderung des Städtebaulichen Vertrages nachgedacht werden, da dieser auf dem bisherigen Architektenentwurf basiert.
Kann der Ausgleich für entfallende Bäume auf dem Grundstück der LungenClinic sichergestellt werden?
Ja. Der Vorhabenträger hat dies schon mit schriftlicher Erklärung vom 28.08.2019 bestätigt.
Kann die textliche Festsetzung 3.1 (Gründächer) auch auf das komplette Baufeld 6 und ggfs. auch das hierin eingebettete Baufeld 7 ausgedehnt werden oder sind diese Dachflächen mit Anlagen der Haustechnik bestanden?
Grundsätzlich ja. Es wäre aber in der Konkretplanung noch zu klären, welche technische Anlagen auf dem Dach tatsächlich installiert werden (müssen) und ob diese an einer bestimmten Stelle zusammengefasst werden können. Insofern wird für diese Standorte eine gleichzeitige Dachbegrünung auszuschließen sein. Sollten aber im Bereich der Baufelder 6 und 7 Dachflächen frei sein, bestehen seitens des Vorhabenträgers keine Bedenken, dort auch ein Gründach aufzubringen. Dies würde auch schriftlich bestätigt werden, wenn gewünscht.
Um eine Änderung des Städtebaulichen Vertrages zu vermeiden, wurde vom Stadtplaner die textliche Festsetzung 3.1 überarbeitet, um weitere Flächen für Dachbegrünung in den Baufeldern 6 und 7 vorzusehen
Der Vorhabenträger möge einen Stellplatznachweis vorlegen, der den Unterschied der Anzahl alt/neu abbildet.
Aktueller Stand:
Auf dem Grundstück der LungenClinic (Flurstück 2859 der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf) sind aktuell 188 Stellplätze auf verschiedenen Teilflächen vorhanden.
Neubau:
Durch den Neubau entfallen 14 vorhandene Stellplätze im Bereich des neuen Bettenhauses, 3 Stellplätze am Wöhrendamm müssen der Zufahrt zur geplanten Tiefgarage weichen.
In der geplanten Tiefgarage können noch zusätzlich bis zu 112 Stellplätze errichtet werden.
Der Überhang von Stellplätzen wird damit begründet, dass die Anzahl der ambulanten Patienten deutlich angestiegen ist und auch zukünftig mit einem weiteren Anstieg zu rechnen ist.
Mit 283 Stellplätzen stehen künftig somit 95 Stellplätze mehr für Besucher, Patienten und Mitarbeiter zur Verfügung.
Warum hat der Kreis in seiner Stellungnahme gefordert, dass das Planzeichen „künftig entfallend“ nicht mehr im Planentwurf auftaucht?
Das Planzeichen ist nur eine Darstellung ohne Normcharakter (vgl. Vorentwurf Stand Mai 2019). Es sind zudem entsprechende Vereinbarungen zum Abbruch der alten Gebäude im § 4 Abs. 3 des Städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger getroffen worden.
Die Anlagen „Begründung“ und „Grünordnerischer Fachbeitrag“ enthielten Plausibilitätsfehler und wurden zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses berichtigt. Im Anlagenkonvolut dieser Vorlage sind die korrekten Versionen beigefügt worden.
Zudem wurde die Anlage „Textteil B“ wegen der neu gefassten textlichen Festsetzung 3.1 (Gründächer) überarbeitet und ist geänderter Form beigefügt.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen:
1. B-Plan 17.1 Entwurf Abwägungsvorschlag
2. B-Plan 17.1 Entwurf Planteil A
3. B-Plan 17.1 Entwurf Textteil B
4. B-Plan 17.1 Entwurf Begründung
5. B-Plan 17.1 Entwurf Begründung Anlage 1.1 Schalltechnische Untersuchung
6. B-Plan 17.1 Entwurf Begründung Anlage 1.2 Anlagen Schalltechnische Untersuchung
7. B-Plan 17.1 Entwurf Begründung Anlage 2 Grünordnerischer Fachbeitrag
8. B-Plan 17.1 Entwurf Begründung Anlage 3 Fachbeitrag Artenschutz
Hinweis: den Gemeindevertretern mit der gewählten Versandart „Postversand“ werden nur
die geänderten Seiten des Textteiles (S. 1), der Begründung (S. 10 und 11) und des
Grünordnerischen Fachbeitrags (S. 35) mit Bitte um Austausch übersandt.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :...;
davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;
Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeinde-vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...