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Vorlage - VO/2017/049  

Betreff: Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Wirtschafts- und Stellenplänen 2018 für die Kindertagesstätten "Vogt-Sanmann-Weg" und "Bei den Rauhen Bergen" der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck und

Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Schulen Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
21.11.2017 
Sitzung des Sozialausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage_Gebühren und Stellenplan Kirche  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Mit Schreiben vom 02.11.2017 legte die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck die Haushalts- und Stellenpläne sowie die Aufstellungen der Instandhaltungskosten für das Haushaltsjahr 2018 bzgl. ihrer Kindertagesstätten „Vogt-Sanmann-Weg“ und „Bei den Rauhen Bergen“ der Verwaltung vor. Mit gleichem Schreiben wurden auch die Berechnung und die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die kirchlichen Kindertagesstätten übersandt. Das Schreiben liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

 

1. Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Haushalts- und Stellenplänen für das Haushaltsjahr 2017 für die Kindertagesstätten „Vogt-Sanmann-Weg“ und „Bei den Rauhen Bergen“ der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck

 

Gemäß § 3 Absatz 1 Buchstabe a) des zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck bestehenden Vertrages über den Betrieb von Kindertagesstätten in der Gemeinde Großhansdorf bedarf der Haushalts- und Stellenplan für die kirchlichen Kindertagesstätten der Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf.

 

Die Verwaltung hat die von der Kirchengemeinde mit ihrem Schreiben als Anlagen 1 bis 8 vorgelegten Haushalts- und Stellenpläne sowie Aufstellungen der Instandhaltungskosten rechnerisch geprüft.

 

Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass im Stellenplan (Anlage 2) der Kindertagesstätte „Vogt-Sanmann-Weg“ im Vergleich zu diesem Jahr, im Haushaltsjahr 2018 zwei neue Stellen geplant sind. Die beiden Stellen haben einen wöchentlichen Stundenumfang von 8,25 Stunden und 24,75 Stunden. Die Personalkosten für die beiden Stellen betragen rund 44.900 €.

 

Gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Haushaltsplan für die Kindertagesstätte „Vogt-Sanmann-Weg“ erfolgt die Vergütung des o.g. Personals aus der Förderung von zusätzlichen Personalkosten (siehe Haushaltstelle 45132 „BK-Zuschuss zusätzl. Pers Ele-GT“).

 

Weiterhin sind im Stellenplan der Kindertagesstätte „Bei den Rauhen Bergen“ (Anlage 5) im Vergleich zu diesem Jahr, im Haushaltsjahr 2018 zwei neue Stellen geplant.

Die beiden Stellen haben einen wöchentlichen Stundenumfang von 12,25 Stunden und 4,50 Stunden. Die Personalkosten für die beiden Stellen betragen rund 21.700 €.

 

Gemäß dem als Anlage 4 beigefügten Haushaltsplan für die Kindertagesstätte „Bei den Rauhen Bergen“ erfolgt die Vergütung des o.g. Personals aus der Förderung von zusätzlichen Personalkosten (siehe Haushaltstelle 45132 „BK-Zuschuss zusätzl. Pers Ele-GT“).

 

Aufgrund der Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung und zur Fortsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bis 2018 stellt das Land Mittel für zusätzliche Personalausgaben in der Ganztagsbetreuung von drei bis sechs Jahren bereit (Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung vom 17.05.2016).

 

Sollte der Erlass nicht über 2018 hinaus verlängert werden, wären die der Kirchengemeinde entstehenden Mehrkosten für das Personal auf Grundlage der zwischen der Kirchengemeinde und der Gemeinde Großhansdorf bestehenden Finanzierungsvereinbarung von der Gemeinde Großhansdorf zu tragen, es sei denn, es wird eine gesonderte Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Kirchengemeinde getroffen.

 

Aufgrund der, bei einer nicht Verlängerung des Erlasses, zu erwartenden Personalkosten für die Kindertagesstätten „Vogt-Sanmann-Weg“ und „Bei den Rauhen Bergen“ in Höhe von rund 66.600 € pro Jahr empfiehlt die Verwaltung, dass dem Haushalts- und Stellenplan der Kindertagesstätten „Vogt-Sanmann-Weg“ und „Bei den Rauhen Bergen“ nicht zugestimmt wird.

 

2. Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck

 

Gemäß § 3 Absatz 1 Buchstabe b) des zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck bestehenden Vertrages über den Betrieb von Kindertagesstätten in der Gemeinde Großhansdorf bedarf die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die kirchlichen Kindertagesstätten der Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf.

 

Die von der Kirchengemeinde für den Zeitraum 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 festgesetzten Benutzungsgebühren für die einzelenen Betreuungsangebote der kirchlichen Kindertagesstätten sind der Anlage 7 zu entnehmen. Ihre Berechnung ist dem Schreiben der Kirchengemeinde als Anlage 6 beigefügt.

 

Wie unter dem Punkt „1. Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Haushalts- und Stellenplänen für das Haushaltsjahr 2017 für die Kindertagesstätten „Vogt-Sanmann-Weg“ und „Bei den Rauhen Bergen“ der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck“ dieser Vorlage bereits erläutert, hat die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck laut Stellenplan 2018 mehr Stellen als im diesen Jahr besetzt.

Der Stellenplan ist die Grundlage für die Berechnung der Personalkosten und somit ausschlaggebend für die Gebührenkalkulation der Benutzungsgebühr für das Haushaltsjahr 2018.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck nicht zuzustimmen. 

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

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Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:/

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Haushalts- und Stellenplänen für das Haushaltsjahr 2017 für die Kindertagesstätten ‚Vogt-Sanmann-Weg’ und ‚Bei den Rauhen Bergen’ der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck wird nicht zugestimmt.

 

  1. Den folgenden Benutzungsgebühren für die kirchlichen Kindertagesstätten für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 wird nicht zugestimmt:

Betreuungsangebot

Regelbeitrag

Sozialbeitrag

Krippenbetreuung:

Dreivierteltagsbetreuung

Mo.-Fr.: 7:30 – 15:00 Uhr

502 EUR/Monat

502 EUR/Monat

Elementarbetreuung:

Vormittagsbetreuung

Mo.-Fr.: 7:30 – 12:00 Uhr / 8:30 – 13:00 Uhr

172 EUR/Monat

152 EUR/Monat

Dreivierteltagsbetreuung

Mo.-Fr.: 7:30 – 14:00 Uhr

248 EUR/Monat

219 EUR/Monat

Dreivierteltagsbetreuung

Mo.-Fr.: 7:30 – 15:00 Uhr

287 EUR/Monat

253 EUR/Monat

 

 

 

Stammbaum:
VO/2017/049   Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Wirtschafts- und Stellenplänen 2018 für die Kindertagesstätten "Vogt-Sanmann-Weg" und "Bei den Rauhen Bergen" der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck und Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck   Amt für soziale Angelegenheiten und Schulen   Vorlage
VO/2017/049-01   Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Wirtschafts- und Stellenplänen 2018 für die Kindertagesstätten "Vogt-Sanmann-Weg" und "Bei den Rauhen Bergen" der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck und Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck   Amt für soziale Angelegenheiten und Schulen   Vorlage