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Vorlage - VO/2019/407  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 1. Änderung des Bebauungsplans 40. Gebiet: Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck (nordöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum); Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
17.09.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
01.10.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
B 40 Planteil  
B 40 Textteil  
Luftbild  
Planumgriff B 40.1  
Mieterinformation der NL  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Eigentümerin der Gebäude Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209 und 211, die Neue Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG, beabsichtigt die Erneuerung der rd. 70 Jahre alten Geschosswohnungsbauten.

 

Die derzeitigen Festsetzungen des B-Plans 40 schreiben nahezu nur den Bestand nach Art und Maß der Bebauung sowie der überbaubaren Flächen fest.

Das von der Eigentümerin erstellte Konzept, welches bereits grundsätzliche Zustimmung des

Bau- und Umweltausschusses fand, ist allerdings mit den gegenwärtigen planerischen

Maßgaben nicht umsetzungsfähig.

Die Eigentümerin hat sich daher mit der Bitte einer Plananpassung an die Gemeinde gewandt.

Die Architektenplanung sieht anstelle der 6 zweigeschossigen Satteldachhäuser nun 6

Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss sowie einem flach geneigten

Dach vor. Anstelle oberirdischer Stellplätze sind zwei Tiefgaragen geplant.

Die Anzahl der Wohneinheiten soll von 84 auf 112 erhöht werden.

Trotz der zunehmenden Wohneinheitenanzahl und der daraus resultierenden größeren

Kubaturen, sind die Gebäude in dem vom Schulzentrum stark vorgeprägten Quartier durchaus

gebietsverträglich.

Zur Abwälzung der anfallenden Planungskosten wird mit dem Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

Umsetzung:

 

Die jetzigen Bewohner werden nach und nach ausziehen, da die Gebäude abgebrochen

werden müssen.

Zur Verwirklichung der im öffentlichen Interesse liegenden kostengünstigen Vermietung von

Wohnungen wird ein nicht unbeträchtlicher Anteil der Mietwohnungen in den Wohngebäuden

der Mietpreisbindung direkt oder den Reglungen entsprechend des Gesetzes über die

Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG) analog unterworfen.

Somit ist gewährleistet, dass weiterhin günstiger Wohnraum verfügbar ist, der auch den Vorgaben der Kosten der Unterkunft i.S. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) nachkommt.

Zur Information der Bewohner über das Gesamtprojekt ist seitens der Eigentümerin eine

eigene Informationsveranstaltung geplant.

 

Baum- und Artenschutz:

 

Auf den Wohnbaugrundstücken der möglichen 1. Änderung des B-Plans 40 sind überwiegend

Birken in verschiedenen Größen vorhanden. An der Grundstücksgrenze zur Sieker Landstraße

stehen vier kleinere Ahorne und eine kleinere Linde, die vermutlich von den Neubauten bzw.

der Baugrube der Tiefgaragen betroffen sind.

Sollten Straßenbäume (Linden) wird wegen der Positionierung der Zufahrten zur Tiefgarage

entfallen müssen, wird der Bauherr einen entsprechenden Ersatz leisten müssen, dessen Wert

nach der anerkannten Berechnungsmethode Koch ermittelt wird.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlagen:

B 40 Planteil  

B 40 Textteil  

Luftbild  

Planumgriff B 40.1

Mieterinformation der NL

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Aufstellungsbeschluss:

 

1. Der B-Plan Nr. 40 l für das Gebiet:  " Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck (nordöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum)" soll wie folgt geändert werden: Überarbeitung der überbaubaren Flächen und der Maße der baulichen Nutzung zur Schaffung von zusätzlichem und zeitgemäßem Wohnraum.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Architektur und Stadtplanung, Architektur + Stadtplanung, 22087 Hamburg beauftragt werden, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ebenfalls das Büro Architektur + Stadtplanung, 22087 Hamburg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...