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Vorlage - VO/2018/259  

Betreff: Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Notunterkünfte
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Haupt- und Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hettwer, Gabriele
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
29.10.2018 
Sitzung des Hauptausschusses (offen)   
Hauptausschuss
Gemeindevertretung Großhansdorf
18.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Kalkulation_alle Modulhäuser_Satzung_2018_ND_50_Jahre  
Liste der Regelleistungen u. Unterkunftskosten  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Auf die Mitteilung im Hauptausschuss am 17.04.2018 wird verwiesen. In der Gemeinde Großhansdorf gibt es drei unterschiedliche Varianten von Notunterkünften:

 

  1. Ständige Notunterkünfte „Radeland 41“, sogenannte Schlichtwohnungen
  2. Containerstandorte
  3. Reha-Stätte

 

Für die Gebührenkalkulation sind die Abschreibungszeiten für die Höhe der Gebühr maßgeblich. Für feste Wohnhäuser ist eine Abschreibungszeit von 80 Jahren festgelegt. Dieser Wert liegt auch bei der Gebührenkalkulation „Radeland 41“ zu Grunde. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich durch die lange Laufzeit ein angemessener Gebührenwert je Wohneinheit.

 

Für die fünf Container in der Modulbauweise wurde eine Mischkalkulation erstellt, da diese eine unterschiedliche Nutzungsdauer haben werden. Die Nutzungsdauer ist unter anderem von den Pachtverträgen mit der ev.-luth. Kirche und der kath. Kirche abhängig (beide jeweils 10 Jahre mit einer Verlängerungsoption von 5 Jahren). An den anderen Standorten ist eine längere Nutzungsdauer möglich, da die Grundstücke der Gemeinde Großhansdorf gehören. Für die Gebührenberechnung wurde letztendlich ein Abschreibungszeitraum von 15 Jahren berücksichtigt. Dieser kurze Abschreibungszeitraum hat zu einer sehr hohen Gebühr geführt.  Es wurde beschlossen, eine monatliche Gebühr je Bettenplatz von 398,09 € zzgl. einer Nebenkostenpauschale pro Person in Höhe von 74,04 € (Gesamtgebühr pro Person = 472,13 €) zu erheben. Diese hohen Kosten werden grundsätzlich im Bereich aller sozialen Hilfeleistungen nur bis zu einem halben Jahr übernommen. Danach werden nur noch angemessene Mietkosten übernommen. Die Gebühren für einen Bettenplatz liegen bei Weitem über diesem Satz. Die Werte für angemessene Unterkunftskosten werden vom Kreis Stormarn festgelegt und ca. alle zwei Jahre angepasst. In der Anlage sind die z. Zt. gültigen angemessenen Kosten der Unterkunft ersichtlich. Alle Kosten, die über den angemessenen Kosten liegen, sind von dem Hilfeempfänger selber zu tragen. Dies ist den Hilfeempfänger tatsächlich nicht möglich.

 

Im März 2018 hat sich das Bundesinnenministerium zu aktuellen Steuerfragen zur Flüchtlingshilfe geäußert. Da es keine verbindlichen Abschreibungssätze für Wohncontainer gibt, hat der Bund das Einkommenssteuergesetz als Bewertungsgrundlage herangezogen. Demnach sind jährlich 2% abzuschreiben, das entspricht einer Nutzungsdauer von 50 Jahren.

 

Die vorgelegte Gebührenkalkulation berücksichtigt nunmehr den Abschreibungssatz von 2% für den Restwert. Zur Angleichung an die Gebührenkalkulation für die „Schlichtwohnungen“ wurde die Gebühr je Wohneinheit berechnet. Die monatlichen Kosten in Höhe von 941,06 liegen nunmehr in dem angemessenen Kostenrahmen. Zur Entlastung der Hilfeempfänger ist es geboten, die Satzung rückwirkend zum 1. Januar 2018 zu erlassen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen die Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die gemeindlichen Notunterkünfte zu änderen. Die Nutzungsgebühr ist auf  941,06 € je Wohneinheit und die Nebenkosten je Wohneinheit auf 263,50 € festzusetzen.

 

 

Stammbaum:
VO/2018/259   Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Notunterkünfte   Haupt- und Ordnungsamt   Vorlage
VO/2018/259-01   Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Notunterkünfte   Haupt- und Ordnungsamt   Vorlage
VO/2018/259-02   Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Notunterkünfte   Haupt- und Ordnungsamt   Vorlage