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Die letzte Komplettfassung der Friedhofssatzung stammt aus dem Jahr 2001. Eine Änderungssatzung hierzu wurde zuletzt in 2010 beschlossen. Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Friedhofsgartenmeister vor, eine neue Grabart in das Angebot aufzunehmen und ein neues Quartier mit gelockerten Gestaltungsvorschriften einzurichten. Diese neuen Tatbestände müssten in die Friedhofssatzung eingepflegt werden. Bei dieser Gelegenheit hat die Verwaltung die Struktur und den Inhalt der alten Friedhofssatzung überprüft und letztlich eine Neufassung erarbeitet.
Die Neufassung ist in der Anlage beigefügt. Die vorgenommenen Änderungen sind gekennzeichnet.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertetung, die in der Anlage beigefügte Neufassung der Friedhofssatzung zu beschließen.
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