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Vorlage - VO/2018/148  

Betreff: Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
hier: Überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 4648.70000 (Waldkindergarten Waldreiterweg - Betriebskostenzuschuss)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
12.06.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage VO 2018-148_Betriebskostenzuschuss Waldkita  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Mit Schreiben vom 27.04.2018, eingegangen am 02.05.2018, erhielt die Verwaltung die Abrechnung für den Waldkindergarten von der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH. Das Schreiben ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Abrechnung wurde seitens der Verwaltung rechnerisch überprüft. Es gibt keine Beanstandungen.

 

Im vergangenen Jahr wurde es von der Verwaltung versäumt, die Abschläge an die AWO zu zahlen. Daher wurden bei der Betriebskostenabrechnung 2017 keine gezahlten Abschläge berücksichtigt.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 des zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH geschlossenen Vertrages über die Trägerschaft und die Finanzierung des AWO-Waldkindergartens Großhansdorf trägt die Gemeinde die ungedeckten laufenden Betriebskosten einschließlich eines Verwaltungskostenanteils von 8 % der Personalkosten auf der Grundlage des jährlich zu erstellenden Haushaltsplanes sowie der Jahresabrechnung.

 

Gemäß § 82 Abs. 1 GO sind außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die überplanmäßige Ausgabe ist aufgrund der oben genannten vertraglichen Verpflichtung unabweisbar.

 

Die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 40.300 EUR bei der Haushaltstelle 4648.70000 (Waldkindergarten Waldreiterweg - Betriebskostenzuschuss) kann durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 4640.70000 (Tageseinrichtung für Kinder – Zuschuss ev. Kindergarten) gedeckt werden.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Der überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 40.300,-- EUR bei der Haushaltstelle 4648.70000 (Waldkindergarten Waldreiterweg - Betriebskostenzuschuss) wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 4640.70000 (Tageseinrichtungen für Kinder Zuschuss ev. Kindergarten). Die Unabweisbarkeit wird festgestellt.