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Vorlage - VO/2018/147  

Betreff: Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
hier: Außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 4360.53000 (Einrichtungen für Flüchtlinge- Unterbringungskosten)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf
12.06.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Am 02.02.2016 wurde zwischen der Ev.-luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck und der Gemeinde Großhansdorf ein Pachtvertrag für das Grundstück Alte Landstraße, Flurstück 6348 und 6347, geschlossen, auf welchem eine Flüchtlingsunterkunft errichtet wurde.

 

Die Pacht beträgt gemäß § 2 Nr. 1 des Pachtvertrages jährlich 11.500 EUR.

 

Am 25.04.2018 wurde die Verwaltung von Seiten der Kirchengemeinde darüber informiert, dass bei der Erstellung der Jahresrechnung aufgefallen ist, dass für 2017 keine Pacht gezahlt wurde. Auch für 2018 sind bislang noch keine Abschlagszahlungen bei der Kirchengemeinde eingegangen.

 

Im vergangenen Jahr wurde es von der Verwaltung versäumt, Abschläge für die Pacht an die Kirchengemeinde zu zahlen. In den Haushaltsberatungen 2018 wurde kein Ansatz für die Pachtzahlung in den Haushalt aufgenommen, so dass bislang keine Abschläge an die Kirchengemeinde gezahlt wurden. Die Gründe für dieses Versehen sind nicht ermittelbar.

 

Gemäß § 82 Abs. 1 GO sind außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die außerplanmäßige Ausgabe ist aufgrund des geschlossenen Pachtvertrages und der daraus resultierenden Verpflichtung zur Zahlung der Pacht unabweisbar.

 

Die außerplanmäßige Ausgabe i. H. v. 23.000 EUR bei der Haushaltstelle 4360.53000 (Einrichtungen für Flüchtlinge - Unterbringunskosten) kann durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 4360.54000 (Einrichtungen für Flüchtlinge - Bewirtschaftungskosten) gedeckt werden.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Der außerplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 23.000,-- EUR bei der Haushaltstelle 4360.53000 (Einrichtungen für Flüchtlinge - Unterbringunskosten) wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 4360.54000 (Einrichtungen für Flüchtlinge - Bewirtschaftungskosten). Die Unabweisbarkeit wird festgestellt.