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1. Finanzsituation 2022
Der Entwurf des Haushalts 2022 enthält die in den Fachausschüssen vorbereitend gefassten Beschlüsse sowie die Mittelanmeldungen aus den Fachämtern. Die Orientierungsdaten des Haushaltserlasses des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 21.09.2021 wurden berücksichtigt.
Eckdaten:
Daten | Haushalt 2022 | Plus/Minus zum NHH 2021 |
Gesamtvolumen | 25.713.100 € | +508.600 € |
Volumen Verwaltungshaushalt | 22.509.700 € | + 621.700 € |
Volumen Vermögenshaushalt | 3.203.400 € | -113.100 € |
Zuführung z. VermögensHH | 505.900 € | + 65.500 € |
Tilgungsleistungen | 505.900 € | +65.500 € |
Freier Finanzspielraum | 0 € | +/-0 € |
Kredit | 286.700 € | +286.700 € |
Rücklagenentnahme | 2.235.000 € | -67.500 € |
Erläuterung der Eckdaten:
Die Verwaltung hat den Auftrag vorbereitend für die Beratung in den politischen Gremien einen Haushaltsentwurf zu präsentieren. Dabei ist den gesetzlichen Bestimmungen des Haushaltsrechts, insbesondere dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs gemäß § 75 Abs. 3 GO Rechnung zu tragen. Der Entwurf des Verwaltungshaushalts für 2022 konnte jedoch nur mittels einer Zuführung vom Vermögenshaushalt, finanziert durch Rücklagemittel, in Höhe von 1.949.400 € ausgeglichen werden.
Der Haushalt 2022 ist nunmehr nach den Haushalten 2020 und 2021 bereits der dritte Haushalt, dessen Ausgleich nur über die Inanspruchnahme von Vermögen erreicht werden kann. In 2019 konnte bisher zum letzten Mal ein „normal“ ausgeglichener Haushalt verabschiedet werden. Damit verfestigt sich die Annahme, dass der Gemeinde Großhansdorf auch in der Zukunft zwischen 2 und 3 Mio. € an Einnahmen zum Haushaltsausgleich fehlen werden. Diese These lässt sich aus den folgenden zwei Beispielen ableiten:
1.
Ausgabe für/Einnahme | 2019 | 2022 | Differenz |
Soziales Einzelplan 4 u.a. KiTa-Reform | 2,6 Mio. € | 3,8 Mio. € | +1,2 Mio. € |
Schule Einzelplan 2 u.a. SV-Umlage | 2 Mio. € | 2,7 Mio. € | +0,7 Mio. € |
Personalkosten, überwiegend KiTa | 4,8 Mio. € | 6,1 Mio. € | +1,3 Mio. € |
Steuern, allg. Zuweisungen (Einnahme) | 12,0 Mio. € | 12,7 Mio. € | +0,7 Mio. € |
Verbleibende Deckungslücke |
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| 2,5 Mio. € |
2.
Einnahmen, Ausgaben, Defizit | 2021 | 2022 | Differenz |
Originäre Einnahmen | 19.583.900 € | 20.560.300 | +976.400 €
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Ausgaben
| 21.888.000 € | 22.509.700 € | +621.700 € |
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| 354.700 € Verbesserung |
Ursprüngliches Defizit (durch Rücklage ausgeglichen) | 2.304.100 € | 1.949.400 | 354.700 € Verbesserung |
Die originären Einnahmen reichen zum Haushaltsausgleich nicht aus, obwohl diese um fast 1,0 Mio. € angestiegen sind. Mehrausgaben bei den Personalkosten, der Kreisumlage, den Finanzierungsanteilen zur Kinderbetreuung und der Schulverbandsumlage lassen lediglich eine Verbesserung um 354.700 € zu. Es verbleibt eine Deckungslücke von rund 2 Mio. €, also in ähnlicher Höhe wie die des Vorjahres.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beinhaltet lediglich die Pflichtzuführung in Höhe der Tilgungsleistungen. Das heißt, es können keine Mittel für die Eigenkapitalausstattung zur Finanzierung investiver Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Diese werden durch eine Rücklagenentnahme sowie einen Kredit in Höhe von 286.700 € finanziert.
Das Volumen des Vermögenshaushalts beträgt 3.203.400 €. Folgende Maßnahmen sind hierin enthalten:
Beschaffung bewegliches Vermögen (div. Pos.) | 355.800 Euro |
Ankauf von Grundstücken | 10.000 Euro |
Tilgung von Darlehen | 505.900 Euro |
Spielplätze | 10.000 Euro |
Bauliche Anlagen | 2.000 Euro |
Ausbau von Straßen | 177.600 Euro |
Bushaltestellen | 192.700 Euro |
Zuführung zum Verwaltungshaushalt | 1.949.400 Euro |
Gesamt | 3.203.400 Euro |
2. Ausblick auf die Folgejahre
Trotz steigender, originärer Einnahmen zeigt der Finanzplan für die Folgejahre weitere Finanzierungsdefizite im Verwaltungshaushalt auf. Positive freie Finanzspielräume kann die Gemeinde Großhansdorf nicht ausweisen. Absehbare Unterhaltungsmaßnahmen wurden eingeplant. Der Vermögenshaushalt ist für den Ausgleich auf Kreditaufnahmen angewiesen.
3. Abschließende Bemerkung
In die als Anlage beigefügte SAVO sind die von den Ausschüssen bislang gefassten Beschlüsse, die Investitionsplanung, die Orientierungsdaten des Haushaltserlasses sowie der Stellenplan eingeflossen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist zu entscheiden, inwieweit die im Investitionsprogramm enthaltenen Vorhaben im Jahr 2022 umgesetzt werden.
In der Anlage sind mit Ausnahme der Personalkosten, die auf einer gesonderten Seite zusammengefasst wurden, in Parallelität zum Haushaltsplan alle Haushaltsstellen aufgeführt. Die Haushaltsstellen, die mit einem * gekennzeichnet sind, sind entweder gar nicht disponibel oder bedingt durch vertragliche Regelungen nur sehr eingeschränkt disponibel. Die letzte Spalte der SAVO enthält wieder das Ergebnis der letzten Jahresrechnung (2020). Auch die Spalte, die eine Tendenzprognose für das laufende Haushaltsjahr mittels verschiedener Symbole enthält, ist wieder dargestellt:
↑ Der Haushaltsansatz für 2021 wird voraussichtlich überschritten.
↓ Der Haushaltsansatz für 2021 wird voraussichtlich unterschritten.
≈ Der Haushaltsansatz für 2021 ist auskömmlich.
Begründungen für größere Differenzen zwischen dem Jahresergebnis 2020 und dem Ansatz 2021 ergeben sich aus den Erläuterungen zur SAVO 2021. Negative Jahresrechnungsergebnisse resultieren aus Haushaltsausgaberesten, die in Abgang gebracht wurden. Abweichungen der Ansätze 2021 und 2022 sind direkt in der SAVO 2022 begründet.
Der Fachausschuss nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis und berücksichtigt sie für die Einzelberatungen des Haushaltes 2022 in seinem Zuständigkeitsbereich.
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