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Beschlussprotokoll |
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.12.2017 wurde zum Tagesordnungspunkt „Grundstücksangelegenheiten: Verkauf einer gemeindlichen Wegefläche, Flurstück 3019, Hoisdorfer Landstraße 14“ beschlossen, dass die Gemeinde Großhansdorf das Flurstück 3019 zum halben Bodenrichtwert verkauft. Die Kosten für die Vermessung und Durchführung des Kaufvertrages trägt die Käuferin. Darüber hinaus soll im Kaufvertrag über die Eintragung einer persönlichen Dienstbarkeit geregelt werden, dass sich durch den Zukauf das Maß der Bebaubarkeit nicht erhöhen darf.
Weiterhin wurde zum Tagesordnungspunkt „Grundstücksangelegenheiten: Alte Landstraße“ beschlossen, dass die Gemeinde Großhansdorf ein noch zu vermessendes Trennstück (Straßenparzelle Alte Landstraße) mit einer Fläche von ca. 160 qm zu einem Preis von 185,00 €/qm verkauft. Die Kosten für die Vermessung und Durchführung des Kaufvertrages trägt der Käufer. Darüber hinaus soll im Kaufvertrag über die Eintragung einer Dienstbarkeit geregelt werden, dass sich durch den Zukauf das Maß der Bebaubarkeit nicht erhöht.