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Auszug - Beschluss der Haushaltssatzung 2018  

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:32 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2017/038-06 Beschluss der Haushaltssatzung 2018
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2017/038
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Bruszies, Kornelia
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Einwohnerfragen werden nicht gestellt.

 

Gemeindevertreter Kehl erläutert in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Finanz­ausschusses den Tagesordnungspunkt.

 

Gemeindevertreter Bendfeldt beantragt, die Mittel für die Beschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehr einschließlich des dafür als Einnahme eingeplanten Zuschusses aus dem Haus­halt 2018 zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

11

Enthaltungen:

  0

 

Gemeindevertreter Kehl beantragt, den Gewerbesteuerhebesatz von 315 von Hundert auf 350 von Hundert zu erhöhen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

12

Enthaltungen:

  0

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund der Entwürfe zur Haushaltssatzung, zum Haus-haltsplan mit Anlagen und zum Investitionsprogramm:

 

1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
    im Verwaltungshaushalt  in der Einnahme auf   15.729.700 €
                                                in der Ausgabe auf   16.032.000 €

    und

    im Vermögenshaushalt   in der Einnahme auf                  1.184.800 €
                                              in der Ausgabe auf                              1.184.800 €
    festgesetzt.

 

2. Es werden festgesetzt:
        

1.

der Gesamtbetrag der Kredite auf

405.400 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

750.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf             

80,33 Stellen

 

3. Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

350 v. H.

2.

Grundsteuer B für die Grundstücke

350 v. H.

3.

Gewerbesteuer

315 v. H.

 

4.  Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2017 - 2021 wird beschlossen.
 

5.  Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich­tungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der rgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,-- EUR.

 

6.  Der Stellenplan für den Haushalt 2018 wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

  0

Enthaltungen:

  1