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Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 1. Änderung des Bebauungsplans 40. Gebiet: Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck (nordöstlich Sieker Landstraße /südwestlich Schulzentrum); Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2019/407 Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 1. Änderung des Bebauungsplans 40. Gebiet: Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck (nordöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum); Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende, rgervorsteher Heinrich, erläutert in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses die Vorlage.

 


Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

 

1.  Der B-Plan Nr. 40 l für das Gebiet: "Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck (nordöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum)" soll wie folgt geändert werden: Überarbeitung der überbaubaren Flächen und der Maße der baulichen Nutzung zur Schaffung von zusätzlichem und zeitgemäßem Wohnraum.

 

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.  Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Architektur und Stadtplanung, Archi­tektur + Stadtplanung, 22087 Hamburg beauftragt werden, mit der Beteiligung der Öffent­lichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ebenfalls das Büro Architektur + Stadtplanung, 22087 Hamburg beauftragt werden.

 

4.  Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5.  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 25;

davon anwesend: 23; Ja-Stimmen: 22; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkungen:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1