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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es werden keine Einwohnerfragen gestellt.
Gemeindevertreter Kehl erläutert als Vorsitzender des Finanzausschusses den Tagesordnungspunkt. Er weist darauf hin, dass sich durch die Beschlüsse zu den Haushalts- und Stellenplänen für das Haushaltsjahr 2019 für die Kindertagesstätten ‚Vogt-Sanmann-Weg’ und ‚Bei den Rauhen Bergen’ der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck der Ansatz der Ausgabe-Haushaltsstelle 4640.70000 – Zuschuss an ev. Kirche für KiTa – im Verwaltungshaushalt um 11.900 € auf 582.100 € erhöht. Gleichzeitig verringert sich der Ansatz der Haushaltsstelle 9100.86000 – Zuführung zum Vermögenshaushalt - um 11.900 € auf 298.300 €. Die Gesamtbeträge in Einnahme und Ausgabe im Verwaltungshaushalt ändern sich somit nicht.
Die Einnahme-Haushaltsstelle 9100.30000 – Zuführung vom Verwaltungshaushalt – verringert sich entsprechend um 11.900 € auf 298.300 €. Durch den Beschluss unter Tagesordnungspunkt 26 erhöht sich der Ansatz der Einnahme-Haushaltsstelle 8800.34000 – Grundstückserlöse – um 20.000 € auf 30.000 €. Dadurch verringert sich der Ansatz der Ein-nahme-Haushaltsstelle 9100.37700 – Kredit vom Kreditmarkt um 8.100 € auf 639.000 €. Die Gesamtbeträge in Einnahme und Ausgabe im Vermögenshaushalt ändern sich somit nicht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund der Entwürfe zur Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan mit Anlagen und zum Investitionsprogramm und unter Berücksichtigung even-tueller Veränderungen aus der Beschlussfassung zu TOP „Grundstücksangelegenheiten“:
1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 16.703.100 €
in der Ausgabe auf 16.703.100 €
und
im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 1.342.600 €
in der Ausgabe auf 1.342.600 €
festgesetzt.
2. Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite auf | 639.000 € |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 € |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 750.000 € |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 80,33 Stellen |
3. Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | 350 v. H. |
2. | Grundsteuer B für die Grundstücke | 350 v. H. |
3. | Gewerbesteuer | 315 v. H. |
4. Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2018 - 2022 wird beschlossen.
5. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,-- EUR.
6. Der Stellenplan für den Haushalt 2019 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig