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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf
Datum: Do, 26.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift vom 05.03.2018  
SI/2018/063  
     
   
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5.1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5.2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5.3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5.4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Gebiet: Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw., 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm,südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg; Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Entwurfsauslegungen sowie Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018/136  
    VORLAGE
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Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des B-Planes 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.3 und 2.1

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen keines Einwenders

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.1,1.2, 1.4, 1.5 und 1.6, 3.1.

 

Die Planwerkstatt Nord, Güster,  wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des B-Planes Nr. 8 für das Gebiet Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw., 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg-, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB orts-üblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Be-gründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekannt-machung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassen- de Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.grosshansdorf.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5) Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;

davon anwesend ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine /folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeinde-vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

   
    23.04.2018 - Bau- und Umweltausschuss
    Ö 9 - (offen)
   

Fragen und Anregungen aus dem Publikum werden nicht vorgebracht.

 

Beschluss:

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des B-Planes 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlich-keit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde-vertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.3 und 2.1

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen keines Einwenders

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.1,1.2, 1.4 - 1.6, 3.1.

 

Die Planwerkstatt Nord, Güster,  wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des B-Planes Nr. 8 für das Gebiet Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw., 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grund-schule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg-, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB orts-üblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Be-gründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekannt-machung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassen- de Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.grosshansdorf.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5) Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses: 9;

davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen:0 Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

   
    26.04.2018 - Gemeindevertretung Großhansdorf
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

 

1.  Die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des B-Planes 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlich­keit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde­vertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)  berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.3 und 2.1

 

b)  teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen keines Einwenders

 

c)  nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.1,1.2, 1.4, 1.5 und 1.6, 3.1.

 

Die Planwerkstatt Nord, Güster,  wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des B-Planes Nr. 8 für das Gebiet Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw., 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg-, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4.  Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB orts-üblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekannt-machung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassen- de Erklärung ins Internet unter der Adresse www.grosshansdorf.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5)  Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 22;

davon anwesend 20; Ja-Stimmen: 20; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Nuppnau

 

 

 

 

Ö 7  
1. Änderung B-Plan 17 Bereich der LungenClinic (Wöhrendamm 80) hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018/105  
Ö 8  
1. Änderung B-Plan 17 Bereich der LungenClinic (Wöhrendamm 80) hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags  
Enthält Anlagen
VO/2018/121  
Ö 9  
Sanierung der BAB-Brücke Wöhrendamm (Bw 28)  
VO/2018/120-01  
Ö 10  
Lärmaktionsplanung der Gemeinde Großhansdorf Hier: Vorstellung des Lärmaktionsplans zur Umsetzung der dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie      
Ö 11  
Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Ehrung verdienter Personen  
Enthält Anlagen
VO/2017/067  
Ö 12  
Behördlicher Datenschutzbeauftragter Hier: Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Bestellung einer / eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten      
Ö 13  
Sondervermögen Kameradschaftskasse Feuerwehr hier: Einnahme- und Ausgabeplan 2018  
Enthält Anlagen
VO/2018/107  
Ö 14  
Bericht aus dem Schulverband      
Ö 15  
Bekanntgabe von Eilentscheidungen des Bürgermeisters      
Ö 16  
Genehmigung von erheblichen über- und ausserplanmäßigen Ausgaben      
Ö 17  
Bericht über geleistete unerhebliche über- und ausserplanmäßigen Ausgaben      
Ö 18  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 18.1  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 18.2  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 18.3  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 18.4  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
N 19     (für mehr Infos fehlen Ihnen leider Zugriffsrechte)      
N 20     (für mehr Infos fehlen Ihnen leider Zugriffsrechte)      
N 21     (für mehr Infos fehlen Ihnen leider Zugriffsrechte)