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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf
Datum: Di, 30.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift vom 08.02.2021  
SI/2021/293  
     
   
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5.1  
Pläne zum Umbau der Lungenclinic      
Ö 5.2  
Mühlenteich als Angelteich freigegeben?      
Ö 5.3  
Abendliche Ansammlungen am Mühlenteich      
Ö 6  
Antrag der CDU-Fraktion zur Umbesetzung von Stellvertretungen in den Ausschüssen  
Enthält Anlagen
VO/2021/780  
Ö 7  
1. Änderung B-Plan Nr. 40 Gebiet: " Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck tlw. (nordöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum)": Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Bedenken u. Anregungen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021/772  
Ö 8  
2. Änderung des B-Planes 28 für das Gebiet: nördlich Sieker Landstraße und Schulzentrum/Sportplatz, westlich Plaggenkamp, östlich/südlich U-Bahnlinie (Barkholt 1 b, 1 c, 3, 5, 6, 6 a, 7, 8, 8 a, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 16 a, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 29 a, 30, 31, 33, 35, 37, 39, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 42, 43, 44, 46, 48, Plaggenkamp 2, 2 a sowie Flurstück 3216 der Flur I der Gem. Schmalenbeck); Beschluss über den Umgang mit Anregungen und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2020/621-02  
Ö 9  
Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Großhansdorf für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 190, 2731 und 3199 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021/777  
    VORLAGE
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Für den Bau- und Umweltausschuss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

Für die Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 190, 2731 und 3199 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg - die 25. Änderung aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Entfall der Darstellung des Sondergebiets "Landesversicherungsanstalt Hamburg Schleswig-Holstein Lungenheilstätte" zugunsten der „Darstellungen Wohnbaufläche und Flächen für die Forstwirtschaft."

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.

Sollten jedoch die Vorgaben zur Eindämmung der Coronapandemie dies nicht zulassen: öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen in das Internet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...; davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...; Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: …

 

 

   
    29.03.2021 - Bau- und Umweltausschuss
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

 

Für den Bau- und Umweltausschuss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 190, 2731 und 3199 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg - die 25. Änderung aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Entfall der Darstellung des Sondergebiets "Landesversicherungsanstalt Hamburg Schleswig-Holstein Lungenheilstätte" zugunsten der „Darstellungen Wohnbaufläche und Flächen für die Forstwirtschaft."

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.

Sollten jedoch die Vorgaben zur Eindämmung der Coronapandemie dies nicht zulassen: öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen in das Internet.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9; davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

   
    30.03.2021 - Gemeindevertretung Großhansdorf
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 190, 2731 und 3199 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg - die 25. Änderung aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Entfall der Darstellung des Sondergebiets "Landesversicherungsanstalt Hamburg Schleswig-Holstein Lungenheilstätte" zugunsten der „Darstellungen Wohnbaufläche und Flächen für die Forstwirtschaft."

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.

Sollten jedoch die Vorgaben zur Eindämmung der Coronapandemie dies nicht zulassen: öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen in das Internet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 25; davon anwesend: 17; Ja-Stimmen: 17; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 10  
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021/778  
Ö 11     Elternbeitrag und Beitrag für die Mittagsverpflegung Februar 2021 (Anlage: Antrag der FDP vom 1. März 2021)  
Enthält Anlagen
VO/2021/771  
Ö 11.1  
Elternbeitrag und Beitrag für die Mittagsverpflegung Februar 2021  
VO/2021/771-02  
Ö 12  
Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf hier: Durchführungsbestimmungen für OnlineSitzungen  
Enthält Anlagen
VO/2021/763-01  
Ö 13  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 13.1  
Corona-Teststation am Kortenkamp      
Ö 13.2  
Betrugsversuch mit Impfangeboten