Die Gebührenkalkulation für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten, die der Vorlage als Anlage 1 bis 9 beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen. Ihr wird zugestimmt.
Dem der Vorlage als Anlage 10 beigefügten Entwurf zur 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.