Die Gemeinde ist grundsätzlich für den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen zuständig. Mit der Straßenreinigungssatzung wird für einige Straßen diese Pflicht vollumfänglich an die Anlieger übertragen. Für andere Straßen gilt dies nur zum Teil, hier wird ein maschineller Winterdienst durch den Bauhof durchgeführt. Hierbei genießen die Hauptverkehrsstraßen verständlicherweise Priorität und werden vorrangig – erforderlichenfalls auch mehrmals täglich – geräumt und abgestreut, bevor Anliegerstraßen bedient werden können.
Details zum Umfang des Winterdienst in den einzelnen Straßen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung.
Satzungen
Strassenreinigungssatzung
Strassenreinigung Gebuehrensatzung
Bauangelegenheiten, Straßen Barkholt 64 22927 Großhansdorf |
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Ansprechpartner/In | Frau Magdalinski |
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Telefon | 04102 / 694 160 |
Fax | 0431 / 9886 6141 16 |
bauamt.magdalinski@grosshansdorf.de | |
Internet-Adresse | http://www.grosshansdorf.de |