Bei Ratten auf dem eigenen Grundstück ist der Eigentümer selbst verpflichtet eine(n) Schädlingsbekämpfer/in beziehungsweise Kammerjäger/in zu beauftragen.
Sollten Sie Ratten auf einer anderen Fläche feststellen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
Ordnungs- und Gewerbeamt Barkholt 64 22927 Großhansdorf |
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Ansprechpartner/In | Frau Hoffmann |
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Telefon | 04102 / 694 151 |
Fax | 0431 / 9886 6141 11 |
ordnungsamt.hoffmann@grosshansdorf.de | |
Internet-Adresse | http://www.grosshansdorf.de |