Zuständige Baugenehmigungsbehörde für den Bereich der Gemeinde Großhansdorf ist der
Fachdienst 53 - Bauaufsicht des Kreises Stormarn
Über die Zulässigkeit von Vorhaben wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Beratung zu Bauvoranfragen und Bauanträgen erfolgt im Bau- und Umweltamt Großhansdorf, soweit die Zuständigkeit der Gemeinde gegeben ist (Erteilung Einvernehmen).
Bauangelegenheiten, Straßen Barkholt 64 22927 Großhansdorf |
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Ansprechpartner/In | Frau Magdalinski |
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Telefon | 04102 / 694 160 |
Fax | 0431 / 9886 6141 16 |
bauamt.magdalinski@grosshansdorf.de | |
Internet-Adresse | http://www.grosshansdorf.de |