Rechtskräftige Bauleitpläne
Die Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.
Nach dem BauGB wird zwischen dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) unterschieden. Planungsträger ist die Gemeinde. In einem Flächennutzungsplan (F-Plan) ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er regelt, welche Bodennutzungen auf den betroffenen Flächen zulässig oder unzulässig sind und ist daher insbesondere für Bauherren interessant. Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung.
Die bestehenden Bebauungs- und Flächennutzungspläne der Gemeinde Großhansdorf können Sie online einsehen :
Geodatenportal des Kreises Stormarn
Eine Kurzanleitung zum Geodatenportal finden Sie
hier
Hinweis:
Die hier zur Verfügung gestellten Pläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen.
Um Ihnen den Zugriff auf die zur Verfügung stehenden Bauleitpläne möglichst mühelos zu gestalten, werden diese sorgfältig aufbereitet und hochgeladen.
Bauleitplanung im Verfahren
Alle Planunterlagen aktueller Bauleitplanverfahren werden während des jeweiligen Beteiligungszeitraumes eines Bauleitplanverfahrens zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt: Bauleitpläne im Auslegungsverfahren
Bauamtsleiter Barkholt 64 22927 Großhansdorf |
|
Ansprechpartner/In | Herr Kroll |
---|---|
Telefon | 04102 / 694 162 |
Fax | 0431 / 9886 6141 17 |
bauamt.kroll@grosshansdorf.de | |
Internet-Adresse | http://www.grosshansdorf.de |