Für die Gemeinde Großhansdorf gilt die unten angegebene
Baumschutz-Satzung.
Vor Arbeiten an Bäumen oder vor einer Baumfällung prüfen Sie bitte, ob der Baum aufgrund seiner Art und Größe geschützt ist.
Da in einigen Bebauungsplänen auch Bäume unter Schutz gestellt sind, empfiehlt sich eine vorherige Nachfrage beim Bau- und Umweltamt
Gemäß Baumschutzsatzung kann ein Kostenzuschuss für die Pflege von Altbäumen gewährt werden. Voraussetzung ist, dass ausreichend gemeindliche Finanzmittel zur Verfügung stehen. Ein formloser Zuschussantrag mit der Kopie der Rechnung der Pflegemaßnahme und Ihrer Bankverbindung ist ausreichend. Zuschussanträge müssen bis zum 31.12. des Jahres, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde, bei der Gemeinde eingereicht werden.
Satzungen
Baumschutzsatzung
Dokumente
Informationen zum Baumschutz
Antrag Baumfaellung oder Rueckschnitt
Umweltangelegenheiten Barkholt 64 22927 Großhansdorf |
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Ansprechpartner/In | Frau Olischer |
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Telefon | 04102 / 694 131 |
Fax | 0431 / 9886 6141 39 |
umweltamt.olischer@grosshansdorf.de | |
Internet-Adresse | http://www.grosshansdorf.de |