Der Betrieb eines Gewerbes muss angemeldet werden, Rechtsgrundlage ist die Gewerbeordnung. Bei einer Änderung des Namens, der Tätigkeit bzw. einer Verlegung des Betriebes innerhalb des Ortes ist eine Ummeldung erforderlich. Bei Beendigung der Tätigkeit bzw. Verlegung des Betriebes an einen anderen Ort ist eine Abmeldung vorzunehmen.
Notwendige Unterlagen: Personalausweis, je nach Gesellschaftsform des Betriebes ist z.B. bei der Anmeldung einer OHG, KG, AG oder GmbH ein Handelsregisterauszug vorzulegen. Bei Anmeldung einer GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) müssen alle Gesellschafter in der Gewerbeanmeldung genannt werden und die Gewerbeanmeldung unterschreiben. Bei Handwerksbetrieben und erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (Gaststätte, Makler usw.) sollte, soweit vorhanden, die Handwerkskarte bzw. Erlaubnis im Original vorgelegt werden. Genauere Informationen über den Umfang der vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie telefonisch.
Formulare und Dokumente:
Gewerbe-An- /Um- /Abmeldung
Die An- oder Ummeldung des Gewerbes kostet jeweils 25 €.
Ordnungs- und Gewerbeamt Barkholt 64 22927 Großhansdorf |
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Ansprechpartner/In | Frau Hoffmann |
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Telefon | 04102 / 694 151 |
Fax | 0431 / 9886 6141 11 |
ordnungsamt.hoffmann@grosshansdorf.de | |
Internet-Adresse | http://www.grosshansdorf.de |