Mit der Beglaubigung wird öffentlich bestätigt, dass eine Abschrift inhaltlich mit dem Original (Urschrift) identisch ist. Personenstandsurkunden (Geburt, Heirat...) sind von dem Standesamt, bei dem die Urkunde erstellt wurde, neu auszufertigen. Schriftstücke in ausländischer Sprache können nicht beglaubigt werden. Für die Beglaubigung von privaten Verträgen, Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten ist ein Notar zuständig. Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Die Unterschrift ist in diesem Falle vor Ort zu leisten.
Bestätigungen für Rentenversicherungsangelegenheiten werden vom Ordnungsamt kostenfrei erstellt.
Original und entsprechende Fotokopie bzw. den Personalausweis für die Unterschriftsbeglaubigung.
2,50 € pro Beglaubigung
Kasse, Beglaubigungen Barkholt 64 22927 Großhansdorf |
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Ansprechpartner/In | Frau Dreher |
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Telefon | 04102 / 694 130 |
Fax | 0431 / 9886 6141 53 |
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