Bauvoranfrage stellen

  • Leistungsbeschreibung

    Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu den Genehmigungsvoraussetzungen mittels einer Bauvoranfrage klären.

    Sie erhalten mit einem Bauvorbescheid eine verbindliche Antwort der zuständigen Behörde.

    Diese Antwort gehört später zur Baugenehmigung und wird nicht noch einmal geprüft.

  • Teaser

    Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.

  • Verfahrensablauf

    Eine Bauvoranfrage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.

    Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

    • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
    • Sie erhalten dann den Bauvorbescheid sowie einen Gebührenbescheid.

    Sie zahlen die Gebühren.

  • Voraussetzungen

    • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
    • Falls nicht, können Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen, in der auch Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden können.
       
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel:
      • Beschreibung des Vorhabens
      • Lageplan
      • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
      • Bauzeichnungen
      • Standsicherheitsnachweis
      • Brandschutzkonzept
      • Angaben über die gesicherte Erschließung Antragsformular Bauvoranfrage
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten variieren je nach Dauer der Amtshandlung.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.

  • Bearbeitungsdauer

    wenn es sich nicht um einen Sonderbau handelt, der im vereinfachten Verfahren zu genehmigen ist; andernfalls ohne Frist

    Frist: 3 Monate

  • Rechtsgrundlage

    • §§ 66, 75 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
    • § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO),
    • § 5 Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO),
    • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO), Tarifstelle 1.6.
  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage
  • Was sollte ich noch wissen?

    Für einfache Fragestellungen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Bauvorlagen von qualifizierten Planerinnen oder Planern erstellt werden. Abhängig von der Art der Fragestellung kann es notwendig sein, dass die Gemeinde oder Nachbarn in dem Verfahren berücksichtigt werden.

    Bitte beachten Sie, dass ein Bauvorbescheid noch nicht zum Baubeginn berechtigt.

  • Kurztext

    •    Klärung einzelner rechtlicher Fragestellungen zum Bauvorhaben vor der Baugenehmigung 
    •    Vorbescheid ist rechtlich verbindlich 
    •    Vorbescheid ist drei Jahre gültig

  • Weiterführende Informationen

  • Typisierung

    4
  • Status Bibliothekseintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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